Ganz kurz: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Das Verfassungsgericht hat heute entschieden: Das umstrit­tene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Die bislang gespei­cherten Daten müssen »unver­züg­lich« gelöscht werden.

Ich wider­rufe daher (vorläufig) meine Vermutung vom 16. November 2007 (Ich glaube, ich lebe im falschen Land) und behaupte das Gegenteil. Gleichwohl muss der (grafi­sche) ziviler Ungehorsam weiter­gehen (Beitrag vom 18. April 2007).


2 Kommentare

  1. Simon Wehr

    Mir fallen dazu zwei Dinge ein:
    1. Die klas­si­sche Gewaltenteilung funk­tio­niert. Ein gutes Zeichen.
    2. Ich habe dass Gefühl, dass ich den Richtern in Karlsruhe mehr vertrauen kann, als den Regierungen in Berlin. Ein schlechtes Zeichen.

  2. detektor.fm

    Hierzu kann ich bei uns auf detektor​.fm inter­es­sante Interviews mit Markus Beckedahl (Mitglied des Arbeitskreises Datenspeicherung) und mit Helmut Brandt (CDU, Mitglied des Bundestages) empfehlen:
    http://​detektor​.fm/​p​o​l​i​t​i​k​/​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​k​i​p​p​t​-​v​o​r​r​a​t​s​d​a​t​e​n​s​p​e​i​c​h​e​r​u​ng/

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