Ganz kurz: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
Das Verfassungsgericht hat heute entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Die bislang gespeicherten Daten müssen »unverzüglich« gelöscht werden.
Ich widerrufe daher (vorläufig) meine Vermutung vom 16. November 2007 (Ich glaube, ich lebe im falschen Land) und behaupte das Gegenteil. Gleichwohl muss der (grafische) ziviler Ungehorsam weitergehen (Beitrag vom 18. April 2007).
2 Kommentare
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Simon Wehr
Mir fallen dazu zwei Dinge ein:
1. Die klassische Gewaltenteilung funktioniert. Ein gutes Zeichen.
2. Ich habe dass Gefühl, dass ich den Richtern in Karlsruhe mehr vertrauen kann, als den Regierungen in Berlin. Ein schlechtes Zeichen.
detektor.fm
Hierzu kann ich bei uns auf detektor.fm interessante Interviews mit Markus Beckedahl (Mitglied des Arbeitskreises Datenspeicherung) und mit Helmut Brandt (CDU, Mitglied des Bundestages) empfehlen:
http://detektor.fm/politik/verfassungsgericht-kippt-vorratsdatenspeicherung/