Erleichterung über Hakenkreuz-Urteil

Im Juni letzten Jahres ist ein absurder Streit darüber entbrannt, ob man seine anti­fa­schis­ti­sche Einstellung mit Abzeichen ausdrü­cken darf, auf denen durch­ge­stri­chene, kaputte oder in den Mülleimer gefal­lene Hakenkreuze zu sehen sind (Fontblog berich­tete). Eben hob der Bundesgerichtshof ein umstrit­tenes Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf. Ein durch­ge­stri­chenes Hakenkreuz sei kein verbo­tenes Kennzeichen. Damit erwei­terten die Richter die Möglichkeiten des grafi­schen Protests gegen den Rechtsextremimus. Das Hakenkreuz dürfe in einer Darstellung straflos verwendet werden, wenn das Symbol »offen­kundig und eindeutig« die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Dies gelte selbst dann, wenn solche Anti-Nazi-Symbole aus kommer­zi­ellen Interessen massen­haft vertrieben würden. (Quelle: Spiegel Online)


5 Kommentare

  1. Sebastian Gruber

    es gibt auch für den eigen­be­darf kosten­lose anste­cker bei grün­wald frei­tags­co­medy (nur der versand kostet).
    die find ich von der idee her sehr gelungen, bei der umset­zung stört mich nur die unter­schied­liche strichstärke.

  2. bluejax

    Mensch, was für ein Trauerspiel!

    Das ganze wirkt umso lächer­li­cher, wenn man bedenkt, dass der FIFA während der Fußball-WM das Veröffentlichen von durch­ge­stri­chenen Hakenkreuzen erlaubt war & im TV-Spot zu „Du bist Deutschland“ die deut­sche Bevölkerung zur Verwendung derselben Symbole ermu­tigt wurden.

    Mehr dazu auch bei mir im Blog!

  3. Pest Krause

    @ bluejax: Und noch trauriger/lächerlicher ist: Man hatte sich aus Feigheit und/oder »Respekt« vor der FIFA nicht mit ihr angelegt!

    Meine weiteren Gedanken: http://pestkrause.blog.de/2007/03/15/der_schrei~1909260

  4. Tobias

    Was mag dieser absurde Rechtsstreit den Steuerzahler wohl gekostet haben?

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