Erleichterung über Hakenkreuz-Urteil
Im Juni letzten Jahres ist ein absurder Streit darüber entbrannt, ob man seine antifaschistische Einstellung mit Abzeichen ausdrücken darf, auf denen durchgestrichene, kaputte oder in den Mülleimer gefallene Hakenkreuze zu sehen sind (Fontblog berichtete). Eben hob der Bundesgerichtshof ein umstrittenes Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf. Ein durchgestrichenes Hakenkreuz sei kein verbotenes Kennzeichen. Damit erweiterten die Richter die Möglichkeiten des grafischen Protests gegen den Rechtsextremimus. Das Hakenkreuz dürfe in einer Darstellung straflos verwendet werden, wenn das Symbol »offenkundig und eindeutig« die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Dies gelte selbst dann, wenn solche Anti-Nazi-Symbole aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben würden. (Quelle: Spiegel Online)
5 Kommentare
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Sebastian Gruber
es gibt auch für den eigenbedarf kostenlose anstecker bei grünwald freitagscomedy (nur der versand kostet).
die find ich von der idee her sehr gelungen, bei der umsetzung stört mich nur die unterschiedliche strichstärke.
bluejax
Mensch, was für ein Trauerspiel!
Das ganze wirkt umso lächerlicher, wenn man bedenkt, dass der FIFA während der Fußball-WM das Veröffentlichen von durchgestrichenen Hakenkreuzen erlaubt war & im TV-Spot zu „Du bist Deutschland“ die deutsche Bevölkerung zur Verwendung derselben Symbole ermutigt wurden.
Mehr dazu auch bei mir im Blog!
Pest Krause
@ bluejax: Und noch trauriger/lächerlicher ist: Man hatte sich aus Feigheit und/oder »Respekt« vor der FIFA nicht mit ihr angelegt!
Meine weiteren Gedanken: http://pestkrause.blog.de/2007/03/15/der_schrei~1909260
Tobias
Was mag dieser absurde Rechtsstreit den Steuerzahler wohl gekostet haben?