Vorsicht beim Erfinden von Zeichenkombinationen
Während das Interrobang, die Kombination aus Frage- und Ausrufezeichen, frei benutzt werden kann, sind das Fragekomma und das Ausrufekomma patentrechtlich geschützt. Fontblog-Leser Karsten Bruns hat mich auf diese US-Eintragung der New Yorker Leonard Storch, Ernst van Haagen und Sigmund Silber aus dem Jahr 1992 aufmerksam gemacht. Wer Zeit hat, kann auch diese ausfrühliche Erläuterung lesen.
10 Kommentare
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Ivo
Mist. Gerade wollte ich es verwenden … ;)
Cappellmeister
Gerade für solche Einträge liebe ich das Fontblog. Lob und Anerkennung! Und das macht Herr Siebert wirklich alles alleine‽
Ivo
Ja, das Fontblog schreibt er ganz allein.
Martin
Ich hoffe mal, dass das Hyphomma (hyphen + comma) nicht schon weg ist. Wäre wirklich zu schade!
Ayetho
Das ist noch gar nichts, denn ich lassse mir den Begriff „1337“ und die Zeichenkombination „!!!!!!!!111“ rechtlich schützen, und dann wird abmahntechnisch abgesahnt. Eltern haften für ihre Kinder ;-)
Florian
Mike Krüger
Jürgen
@Capellmeister: Meine Veröffentlichungen wären nichts wert, ohne die Kommentare und Ergänzungen der Fontblog-Leser … und diese kommentieren auf ziemlich hohem Niveau, verglichen mit anderen Blogs. Danke dafür.
Franoukwel
Huch, das Interrobang kannte ich bisher gar nicht. Aber (typo-)grafisch finde ich das eine ziemlich Zumutung …
Stefan
Das verlinkte Interrobang ist vielleicht auf grafischer Ebene nicht die ästhetischte Variante … kann mir aber sehr gut vorstellen, dass man daraus sehr ansprechende Formen entwickeln kann … soll heissen, ich finde es ist alles andere als eine Zumutung
Boris
Und wenn jetzt solche semantisch armen Zeichen, die ich schlicht als reine Aufmerksamkeitszeichen deuten mag – Aufmerksamkeit für den „Erschaffer“ – geschützt sind und nicht allgemein verwendet werden können, dann macht sie das ja zuletzt völlig bedeutungsfrei und zu reinen Privatzeichen.
Sofern man also keine zwanghaft kreativen Hummeln im A… hat und sich mit Gewalt originell ausdrücken muss, läuft man auch keine Gefahr, irgendeinem besitzbewussten Zeichenbesitzer auf den abmahnenden Leim zu gehen.