Vorsicht beim Erfinden von Zeichenkombinationen

Während das Interrobang, die Kombination aus Frage- und Ausrufezeichen, frei benutzt werden kann, sind das Fragekomma und das Ausrufekomma patent­recht­lich geschützt. Fontblog-Leser Karsten Bruns hat mich auf diese US-Eintragung der New Yorker Leonard Storch, Ernst van Haagen und Sigmund Silber aus dem Jahr 1992 aufmerksam gemacht. Wer Zeit hat, kann auch diese ausfrüh­liche Erläuterung lesen.


10 Kommentare

  1. Ivo

    Mist. Gerade wollte ich es verwenden … ;)

  2. Cappellmeister

    Gerade für solche Einträge liebe ich das Fontblog. Lob und Anerkennung! Und das macht Herr Siebert wirk­lich alles alleine‽

  3. Ivo

    Ja, das Fontblog schreibt er ganz allein.

  4. Martin

    Ich hoffe mal, dass das Hyphomma (hyphen + comma) nicht schon weg ist. Wäre wirk­lich zu schade!

  5. Ayetho

    Das ist noch gar nichts, denn ich lassse mir den Begriff „1337“ und die Zeichenkombination „!!!!!!!!111“ recht­lich schützen, und dann wird abmahn­tech­nisch abge­sahnt. Eltern haften für ihre Kinder ;-)

  6. Florian

    Der dies­jäh­rige Nobelpreis für Mathematik geht an den Ostfriesen Peter Petersen. Petersen entdeckte eine neue Zahl. Sie heißt sacht und liegt genau zwischen sieben und acht.

    Mike Krüger

  7. Jürgen

    @Capellmeister: Meine Veröffentlichungen wären nichts wert, ohne die Kommentare und Ergänzungen der Fontblog-Leser … und diese kommen­tieren auf ziem­lich hohem Niveau, vergli­chen mit anderen Blogs. Danke dafür.

  8. Franoukwel

    Huch, das Interrobang kannte ich bisher gar nicht. Aber (typo-)grafisch finde ich das eine ziem­lich Zumutung …

  9. Stefan

    Das verlinkte Interrobang ist viel­leicht auf grafi­scher Ebene nicht die ästhe­tischte Variante … kann mir aber sehr gut vorstellen, dass man daraus sehr anspre­chende Formen entwi­ckeln kann … soll heissen, ich finde es ist alles andere als eine Zumutung

  10. Boris

    Und wenn jetzt solche seman­tisch armen Zeichen, die ich schlicht als reine Aufmerksamkeitszeichen deuten mag – Aufmerksamkeit für den „Erschaffer“ – geschützt sind und nicht allge­mein verwendet werden können, dann macht sie das ja zuletzt völlig bedeu­tungs­frei und zu reinen Privatzeichen.

    Sofern man also keine zwang­haft krea­tiven Hummeln im A… hat und sich mit Gewalt origi­nell ausdrü­cken muss, läuft man auch keine Gefahr, irgend­einem besitz­be­wussten Zeichenbesitzer auf den abmah­nenden Leim zu gehen.

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