Warum Verlage auf/mit FontFont setzen sollten

ff_logo_Gestern startet die inno­va­tivste jähr­liche Font-Konferenz, die TypeCon 2009 in Atlanta, USA. Unsere Kollegen von FSI FontShop International, Herausgeber der ange­se­henen FontFont-Schriftbibliothek, bringen eine gute Nachricht für alle Herausgeber elek­tro­ni­scher Dokumente mit nach Atlanta: neue, libe­ra­li­sierte Lizenzbedingungen für die FontFonts.

Ab sofort ist es möglich, FontFonts – ohne eine kosten­pflich­tige Zusatzlizenz – in kommer­zi­elle elek­tro­ni­sche Dokumente einzu­betten, zum Beispiel PDFs, ePaper oder eBooks. Eine Grundlizenz reicht für solche Zwecke aus, soweit 3 Bedingungen erfüllt sind, was in 90 % aller Anwendungen gegeben ist:
1. sicheres Format
2. Subsets
3. nicht editierbar

Zu 1.: Sicher meint in diesem Zusammenhang verschlüs­selt, so wie das beispiels­weise Adobe Acrobat vormacht. FontFont-Dateien dürfen nicht auf dem Zielsystem instal­liert und anderen Anwendungen nutzbar gemacht werden. Damit sind Web-Techniken wie @font-face durch eine Grundlizenz nicht abgedeckt.

Zu 2.: Subsets sind eine Untermenge des Zeichenvorrats einer Schrift, die durch das Entfernen der Outlinebeschreibung erreicht wird. Der Leser merkt von diesen Reduzierung nichts, denn  Subset = alle im Dokument verwen­dete Zeichen.

Zu 3.: Nicht editierbar bedeutet, dass mit einer FontFont-Grundlizenz keine Dokumente mit einge­bet­teten Schriften erstellt werden dürfen, die von Dritten weiter­be­ar­beitet werden können (z. B. Formulare oder Do-it-Yourself-Drucksachen).


8 Kommentare

  1. Uans

    Interessant. Mir war nicht bekannt, dass das bisher nicht erlaubt war.

    Ich glaub 90% aller Leute gehen davon aus, dass sie mit gekauften Schriften tun und lassen können was sie wollen. Also war es zum Beispiel bisher illegal, wenn man mit einer gekauften Schrift ein PDF erstellt und dies der Kunde auf seiner Website einband?

  2. Jürgen

    Wenn es sich um kein kommer­zi­elles Produkt handelte (ePaper, eBook, …), dann ist und war dies in den meisten Fällen mit der Grundlizenz abge­deckt. Die Interpretationen der Schriftenhäuser, was »kommer­ziell« ist, gehen darüber hinaus ausein­ander. FontFont löst das Problem, indem es nicht mehr zwischen kommer­ziell und nicht-kommer­ziell unterscheidet.

    Also war es zum Beispiel bisher illegal, wenn man mit einer gekauften Schrift ein PDF erstellt und dies der Kunde auf seiner Website einband?

    Die Formulierung ist auf diese Art zu unprä­zise. Man kann jeder­zeit eine »legales« PDF erzeugen, indem man die verwen­deten Lizenzschriften zuvor in Outlines (= Grafiken) umwan­delt. Es geht hier ja in meinem Beitrag um das Einbetten von Schriften, was viele Schriftenhäuser nicht gestatten, wenn diese Dokumente das Haus des Lizenzinhabers verlassen, zum Zwecke eines wirt­schaft­li­chen Nutzens.

  3. Ivo

    Das behan­deln die Foundries in der Tat sehr unter­schied­lich. Bei uns war es bisher nicht illegal, wenn man eine zusätz­liche Einbett-Lizenz ange­fragt und hinzu­ge­kauft hat ;)
    Kleiner Nachtrag zu 1.) Das ist natür­lich zuweilen nicht ganz einfach, zu beur­teilen, was denn nun sicher genug ist. Wie Jürgen schon sagt, @font-face hat defi­nitiv mit sicher nix zu tun. Die meisten eBook-Formate sind nicht viel mehr als ZIP-Archive. Das ist natür­lich auch nicht sicher. Bei Sachen wie Cufón wirds dann schon schwie­riger. Wir sagen da aber, dass immer noch alle wich­tigen Informationen der Schrift in einer neuen Datei mitge­lie­fert werden und ganz leicht umge­wan­delt werden können in nahezu Originalqualität. Dokumente wie nicht editier­bare PDFs oder Flash-Dateien sind mit entspre­chenden Sicherheitseinstellungen erlaubt, ja sogar sIFR mit den jewei­ligen Settings. Man kann also sagen, zwischen sIFR und Cufón liegt in dem Fall die Sicherheitsgrenze.
    Zu 3.) Auch hier haben wir versucht eine möglichst einfache Grenze zu ziehen: editier­bare PDFs z.B bedürfen einer Sonderlizenz, denn dann ist i.d.R. auch kein Subset möglich und das PDF gewährt Dritten einen beson­deren Mehrwert, wenn man so will. Ein anderes Beispiel wäre ein Navigationsgerät. Wenn ich dort nur auf vorge­schla­gene Straßen klicken kann und nicht eigene Straßennahmen eingeben kann [was zuge­geben in dem Beispiel recht unsinnig wäre], reicht eine Standardlizenz aus. Wenn ich aber ein Feld habe, wo ich die Straße eingeben kann, reicht die normale Lizenz nicht mehr. Übertragen aufs Web das Gleiche: eine Flash-Website, die rein statisch ist, braucht nur eine Standardlizenz. Wenn die Besucher aber dort z.B. Kommentare hinter­lassen können: Editable License. Eigentlich ganz einfach, oder?

  4. Stefan

    Warum ich langsam aber sicher woan­ders Schriften kaufe…
    …sind weiterhin solche ätzenden Posttitel. Es wirkt plump, unele­gant und frech. Das ist kein Kundendialog, das sind keine Kundeninformation. Das hat klaren werb­li­chen Ton. Klar willste Geld verdienen, aber bleib damit aus meinem Feed Reader raus!

  5. Jürgen

    @Stefan: Vielleicht weißt Du mehr als andere Fontblog-Leser über das Kleingedruckte der Font-Welt, dann sind solche Beiträge sicher­lich über­flüssig für Dich. Ich muss hier nicht den Beweis antreten, dass FontShop sich um faire, elegante Font-Lösungen bemüht und dies mit seinen Kunden disku­tiert (siehe Axel).
    Der erste Kommentar zeigt, dass solche Informationen wert­voll sind. FontShop ist jeden­falls stolz darauf, durch seinen engen Kundenkontakt Ratschläge an die Schrifthersteller geben zu können, die – im Falle von FSI/FontFont – manchmal auch erhört werden.

  6. Florian

    Stefan? Dir ist schon klar, dass das hier ein Firmenblog ist? Ich finde, dafür ist der Ton (und viele Inhalte) hier sehr un-werbend. In diesem spezi­ellen Fall enthält der Beitrag noch nicht mal einen Link auf ein Produkt. In meinen Augen reine – und will­kom­mene – Kundeninformation.

    Wie das andere Anbieter mit der Einbettung und anderen Nutzungsbestimmungen halten, kann man dieser Vergleichstabelle auf Typophile entnehmen:
    http://typophile.com/wiki/EULA%20chart

  7. Jürgen

    Danke für den Hinweis zu der Tabelle, Florian, aus der sofort die Änderungen bei FontFont abzu­lesen sind:
    • in der Spalte Embedding fällt die Einschränkung f weg
    • in der Spalte Distribution of Embedded Documents fällt die Einschränkung h weg
    • in die Spalte Distribution to Service Bureau gehört ein Häkchen, denn dies erle­digt man schnell, einfach und sicher per PDF mit einge­bet­teten Schriften

  8. Florian

    Jürgen, ich gebe Dir selbst­ver­ständ­lich Recht, dass PDF das zeit­ge­mäße Mittel der Wahl ist. In der Spalte ›Distribution to Service Bureau‹ geht es jedoch nicht um die Verteilung von PDFs mit einge­bet­teten Font(subset)s, sondern um die nackten Fontdateien selbst. Aber auch das ist bei FontFont erlaubt, zumin­dest für die Ausgabe, nicht für eine Bearbeitung durch den Dienstleister: Nach Punkt 2.4 der EULA gehört da ein Häkchen mit einem ›k‹ hin (Eingeschränkte Nutzung durch den Dienstleister ohne eigene Lizenz).

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