Nutzt Victorinox das Schweizer Wappen illegal?

Die Schweizer Messer des Herstellers Victorinox sind viel­leicht das bekann­teste Produkt aus dem Alpenland. Und so bezeichnet sich das Unternehmen zu recht als »wert­voller Botschafter Schweizer Qualität«. Nun haben die Abendnachrichten des Schweizer Fernsehen 10vor10 heraus­ge­funden, dass die natio­nale Komponente des Erfolgs – die Verwendung des Schweizer Kreuzes im Logo von Victorinox – gegen das über­ar­bei­tete Wappenschutzgesetz verstoße und damit illegal sei. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erklärte gegen­über dem Sender: »Das Schweizer Wappen oder das Schweizer Kreuz auf Produkten zu verwenden, ist nicht zulässig.« Carl Elsener, der Victorinox-Präsident legt das Recht jedoch anders aus: »Das aktu­elle Wappenschutzgesetz erlaubt die deko­ra­tive Verwendung des Schweizer Wappens.« Ein Gericht soll nun Klarheit schaffen. (Abb.: Victorinox Corporate Design Manual)


18 Kommentare

  1. Patrick Schnyder

    Der Streitpunkt ist der folgende:
    Eine deko­ra­tive Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten ist wohl erlaubt. Eine gewerb­liche jedoch nicht.
    Dies wird die Gerichte, gerade im Fall von Victorinox, sicher noch lange beschäf­tigen. Ist das Abbilden des Logos ohne Markennamen nun deko­rativ, oder gewerb­lich im Sinne eines Absenders?

    Grüsse aus der [+].

  2. andreass

    Das Kreuz ist so univer­sell – eine Verwendung zu verbieten ist lachhaft.

  3. thomas

    da wären sie nicht die einzigen. »strellson« ein schweizer herren-model­label verwendet auch ein kreuz in der kollek­tion (oder wie auch immer) swiss cross.

  4. robspin

    … lach­haft aber nicht abwegig! Bleibt nur die Frage was mit »Swiss Airlines« passiert – viel­leicht nur eine Frage des Budget?

  5. robertmichael

    da blickt doch keiner durch:
    http://www.ige.ch/faq/f08d.shtm#a02

    […]
    Das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen verbietet es ausdrücklich, das Schweizerkreuz zu geschäftlichen Zwecken auf Erzeugnissen oder auf deren Verpackung anzubringen.

    Das Schweizerkreuz darf für Dienstleistungen und zu Werbezwecken verwendet werden. Das heisst, es darf auf Geschäftsschildern, Anzeigen, Prospekten oder Geschäftspapieren angebracht werden, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstösst.

    Das Schweizerkreuz gehört zum Gemeingut, das heisst, es muss allen Marktteilnehmern frei zur Verfügung stehen und darf folglich nicht einziger Bestandteil der Dienstleistungsmarke darstellen, sondern muss mit mindestens einem anderen Element kombiniert werden, so dass die Marke als Ganzes Schutzfähigkeit erlangt.

    […]

    gab’s in deutschland nicht einen ähnlichen fall in dem das rote kreuz diverse ›plagiate‹ auf t-shirts etc. verboten hatte?

  6. Martin Jordan

    Fraglich, ob sich die Schweizer Regierung mit diesem Gesetzt nicht Ärger mit der halben Wirtschaft des Landes verur­sacht. In keinem anderen Land wird das Staatszeichen so stark, stolz und selbst­ver­ständ­lich von seinen Unternehmen verwendet. Sollte die Klage gegen Victorinox erfolg­reich sein, werden vermut­lich weitere gegen die Uhrenhersteller Tissot und Wenger als auch Swatch, den Milchproduzenten Emmi, die Keksmanufaktur Kambly sowie Swiss Airlines und auch Flaschenspezialist Sigg, Vodkahersteller Xellent und, und, und.

    Eine Klagewelle sonder­glei­chen wäre die Folge, aber auch unglaub­lich viel Arbeit für Schweizer Grafikdesigner, die unzäh­lige Erscheinungsbilder zu über­denken hätten – nur frag­würdig, ob sich die Schweiz, deren Außenwahrnehmung doch massiv von der heimi­schen Wirtschaft und deren zuver­läs­siger Arbeit abhängt, nicht damit selbst ins Kreuz sticht.

  7. Markus Widmer

    Das Schweizer Kreuz ist inso­fern eine Marke, als es ein klares Versprechen abgibt: Schweizer Qualität. Mit einem neuen Gesetz will sich der Bund jetzt darum kümmern, dass dieses Versprechen nur jene Produkte abgeben können, da tatsäch­lich zu einem guten Teil aus der Schweiz stammen. Grundsätzlich ein sinn­volles Unterfangen. Die Frage ist, wie die Gerichte dann mit Produkten und Unternehmen umgehen, die das Kreuz seit Jahrzehnten verwenden und es nun plötz­lich illegal tun müssten. Bin gespannt.

  8. Marc B.

    Wenn sich raus­stellt, dass das Gesetz das Geschäft behin­dert, wird das Gesetz eben geän­dert – so läuft das schon immer in der Schweiz. Und erst recht bei einem Unternehmen wie Victorinox.

  9. Benjamin Hickethier

    Interessanter ähnli­cher Fall: die Verwendung der norwe­gi­schen Nationalflagge (als Reichskriegsflaggenersatz?) in den Kollektionen der in der rechten Jugendszene beliebten Marke ›Thor Steinar‹ der vom Verfassungsschutz beob­ach­teten Firma MediaTex aus Brandenburg. Hier versuchte und versucht die nrwe­gi­sche Regierung immer wieder Verbote zu erwirken, was aber scheinbar nicht gelingt.

    Vielleicht auch weil mindes­tens zwei andere Bekleidungsmarken die norwe­gi­sche Flagge in der Gestaltung ihrer Textilien verwenden?

  10. Matze S

    Was ich mich die Tage fragte: Nutzt Windows Doctor das Victorinox-Logo illegal?


    vs.

  11. Matze S

    vs.

    Hey, das Victorinox-Logo war doch in der Vorschau noch zu sehen!

  12. robertmichael

    da hast du arber ein schönes beispiel ausge­graben, matze.
    das ist ja wirk­lich dreist geklaut.

  13. Thierry

    ich kenne das neue wappen­schutz­ge­setz nicht im genauen. vorher, also vor der revi­sion, galt folgendes: das kreuz darf für dienst­leis­tungen, nicht jedoch für produkte verwendet werden. vorallem aber muss das kreuz im sinne des voll­stän­digen wappens verwendet werden, abge­än­derte vari­anten (z.b. im 3d-look) waren nicht verboten.

  14. gromek

    auch meiner meinung nach abso­luter schwach­sinn – demnächst kann dann wahr­schein­lich auch die verwen­dung von schwarz, rot und gold (sofern gemeinsam und in strei­fen­form…) unter­sagt werden. und ein grund, die „gewerb­liche“ verwen­dung von magen­ta­far­benen (andere farben mit sicher­heit später auch noch) quadraten zu unter­binden, liegt für gewisse herr­schaften ohnehin schon lange auf der hand…

  15. Celly

    «Gleiches Recht für alle», bin ich versucht zu rufen. Wenn es verboten ist, soll das Verbot auch für wirk­lich alle gelten. Aber gerade im Falle der Traditionsmarke Victorinox wäre dies nicht bloss eine Schande, sondern ein auch ein kleiner Tod für viele Schweizer. So wie es bei der Swissair war. Mein ältestes Victorinox stammt von meinem Grossvater und dürfte etwa 60 Jahre alt sein. Mein Kleiner (6) hat gerade sein erstes bekommen, um seine Cervelat selber schnip­peln zu können. Das Messer gehört einfach zur Schweiz wie das Goldvreneli oder das Fondue. Das wird noch eine hitzige Debatte. Hoffe ich.

  16. Claudius Coenen

    Und was macht dann eigent­lich das Schweizer Rote Kreuz? Sagen die dann einfach: „Nein, das ist ein anderes Kreuz, nicht das Schweizer-Kreuz“ – Dann kann Victorinox das auch.

    Naja – Wenn Firmen Pink schützen können, können Staaten wahr­schein­lich auch Symbole schützen.

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