Nutzt Victorinox das Schweizer Wappen illegal?
Die Schweizer Messer des Herstellers Victorinox sind vielleicht das bekannteste Produkt aus dem Alpenland. Und so bezeichnet sich das Unternehmen zu recht als »wertvoller Botschafter Schweizer Qualität«. Nun haben die Abendnachrichten des Schweizer Fernsehen 10vor10 herausgefunden, dass die nationale Komponente des Erfolgs – die Verwendung des Schweizer Kreuzes im Logo von Victorinox – gegen das überarbeitete Wappenschutzgesetz verstoße und damit illegal sei. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erklärte gegenüber dem Sender: »Das Schweizer Wappen oder das Schweizer Kreuz auf Produkten zu verwenden, ist nicht zulässig.« Carl Elsener, der Victorinox-Präsident legt das Recht jedoch anders aus: »Das aktuelle Wappenschutzgesetz erlaubt die dekorative Verwendung des Schweizer Wappens.« Ein Gericht soll nun Klarheit schaffen. (Abb.: Victorinox Corporate Design Manual)
18 Kommentare
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Patrick Schnyder
Der Streitpunkt ist der folgende:
Eine dekorative Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten ist wohl erlaubt. Eine gewerbliche jedoch nicht.
Dies wird die Gerichte, gerade im Fall von Victorinox, sicher noch lange beschäftigen. Ist das Abbilden des Logos ohne Markennamen nun dekorativ, oder gewerblich im Sinne eines Absenders?
Grüsse aus der [+].
andreass
Das Kreuz ist so universell – eine Verwendung zu verbieten ist lachhaft.
thomas
da wären sie nicht die einzigen. »strellson« ein schweizer herren-modellabel verwendet auch ein kreuz in der kollektion (oder wie auch immer) swiss cross.
robspin
… lachhaft aber nicht abwegig! Bleibt nur die Frage was mit »Swiss Airlines« passiert – vielleicht nur eine Frage des Budget?
robertmichael
da blickt doch keiner durch:
http://www.ige.ch/faq/f08d.shtm#a02
[…]
Das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen verbietet es ausdrücklich, das Schweizerkreuz zu geschäftlichen Zwecken auf Erzeugnissen oder auf deren Verpackung anzubringen.
Das Schweizerkreuz darf für Dienstleistungen und zu Werbezwecken verwendet werden. Das heisst, es darf auf Geschäftsschildern, Anzeigen, Prospekten oder Geschäftspapieren angebracht werden, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstösst.
Das Schweizerkreuz gehört zum Gemeingut, das heisst, es muss allen Marktteilnehmern frei zur Verfügung stehen und darf folglich nicht einziger Bestandteil der Dienstleistungsmarke darstellen, sondern muss mit mindestens einem anderen Element kombiniert werden, so dass die Marke als Ganzes Schutzfähigkeit erlangt.
[…]
gab’s in deutschland nicht einen ähnlichen fall in dem das rote kreuz diverse ›plagiate‹ auf t-shirts etc. verboten hatte?
Martin Jordan
Fraglich, ob sich die Schweizer Regierung mit diesem Gesetzt nicht Ärger mit der halben Wirtschaft des Landes verursacht. In keinem anderen Land wird das Staatszeichen so stark, stolz und selbstverständlich von seinen Unternehmen verwendet. Sollte die Klage gegen Victorinox erfolgreich sein, werden vermutlich weitere gegen die Uhrenhersteller Tissot und Wenger als auch Swatch, den Milchproduzenten Emmi, die Keksmanufaktur Kambly sowie Swiss Airlines und auch Flaschenspezialist Sigg, Vodkahersteller Xellent und, und, und.
Eine Klagewelle sondergleichen wäre die Folge, aber auch unglaublich viel Arbeit für Schweizer Grafikdesigner, die unzählige Erscheinungsbilder zu überdenken hätten – nur fragwürdig, ob sich die Schweiz, deren Außenwahrnehmung doch massiv von der heimischen Wirtschaft und deren zuverlässiger Arbeit abhängt, nicht damit selbst ins Kreuz sticht.
Markus Widmer
Das Schweizer Kreuz ist insofern eine Marke, als es ein klares Versprechen abgibt: Schweizer Qualität. Mit einem neuen Gesetz will sich der Bund jetzt darum kümmern, dass dieses Versprechen nur jene Produkte abgeben können, da tatsächlich zu einem guten Teil aus der Schweiz stammen. Grundsätzlich ein sinnvolles Unterfangen. Die Frage ist, wie die Gerichte dann mit Produkten und Unternehmen umgehen, die das Kreuz seit Jahrzehnten verwenden und es nun plötzlich illegal tun müssten. Bin gespannt.
Marc B.
Wenn sich rausstellt, dass das Gesetz das Geschäft behindert, wird das Gesetz eben geändert – so läuft das schon immer in der Schweiz. Und erst recht bei einem Unternehmen wie Victorinox.
Benjamin Hickethier
Interessanter ähnlicher Fall: die Verwendung der norwegischen Nationalflagge (als Reichskriegsflaggenersatz?) in den Kollektionen der in der rechten Jugendszene beliebten Marke ›Thor Steinar‹ der vom Verfassungsschutz beobachteten Firma MediaTex aus Brandenburg. Hier versuchte und versucht die nrwegische Regierung immer wieder Verbote zu erwirken, was aber scheinbar nicht gelingt.
Vielleicht auch weil mindestens zwei andere Bekleidungsmarken die norwegische Flagge in der Gestaltung ihrer Textilien verwenden?
Matze S
Was ich mich die Tage fragte: Nutzt Windows Doctor das Victorinox-Logo illegal?
vs.
Matze S
vs.
Hey, das Victorinox-Logo war doch in der Vorschau noch zu sehen!
robertmichael
da hast du arber ein schönes beispiel ausgegraben, matze.
das ist ja wirklich dreist geklaut.
Thierry
ich kenne das neue wappenschutzgesetz nicht im genauen. vorher, also vor der revision, galt folgendes: das kreuz darf für dienstleistungen, nicht jedoch für produkte verwendet werden. vorallem aber muss das kreuz im sinne des vollständigen wappens verwendet werden, abgeänderte varianten (z.b. im 3d-look) waren nicht verboten.
gromek
auch meiner meinung nach absoluter schwachsinn – demnächst kann dann wahrscheinlich auch die verwendung von schwarz, rot und gold (sofern gemeinsam und in streifenform…) untersagt werden. und ein grund, die „gewerbliche“ verwendung von magentafarbenen (andere farben mit sicherheit später auch noch) quadraten zu unterbinden, liegt für gewisse herrschaften ohnehin schon lange auf der hand…
Celly
«Gleiches Recht für alle», bin ich versucht zu rufen. Wenn es verboten ist, soll das Verbot auch für wirklich alle gelten. Aber gerade im Falle der Traditionsmarke Victorinox wäre dies nicht bloss eine Schande, sondern ein auch ein kleiner Tod für viele Schweizer. So wie es bei der Swissair war. Mein ältestes Victorinox stammt von meinem Grossvater und dürfte etwa 60 Jahre alt sein. Mein Kleiner (6) hat gerade sein erstes bekommen, um seine Cervelat selber schnippeln zu können. Das Messer gehört einfach zur Schweiz wie das Goldvreneli oder das Fondue. Das wird noch eine hitzige Debatte. Hoffe ich.
Claudius Coenen
Und was macht dann eigentlich das Schweizer Rote Kreuz? Sagen die dann einfach: „Nein, das ist ein anderes Kreuz, nicht das Schweizer-Kreuz“ – Dann kann Victorinox das auch.
Naja – Wenn Firmen Pink schützen können, können Staaten wahrscheinlich auch Symbole schützen.