Passfoto-Design: Grinsen verboten!


Darf ich mein Passbild selbst fotografieren und digital drucken? Ja, sagt die Bundesdruckerei, solange es »unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit (z. B. Handschweiß) ist«, mechanisch stabil und das Papier dick genug. Dann müssen Sie nur noch die 9 Regeln der Fotomustertafel einhalten. Die Passfoto-Gebrauchsanweisung (als PDF zum Download, s. u.) ist ein Behörden-Realkunstwerk mit wunderschönen »So-nicht!«-Beispielen. Weiterlesen ...


Und freuen Sie sich nicht zu früh: »Die Beurteilung der Ausweis- bzw. Passfotos hinsichtlich der Verarbeitbarkeit obliegt laut Passgesetz ausschließlich der zuständigen Personalausweis- bzw. Passbehörde.« (O-Ton Bundesdruckerei).



»Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen.«


»Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Das Passrecht sieht vor, dass auf den Fotos keine Uniformteile abgebildet sind.«



»Die Augen müssen klar und deutlich zu erkennen sein.«



Druckauflösung: mindestens 600 dpi, kein Farbstich, hochwertiges Papier.



»Die Person muss direkt in die Kamera blicken.«



Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen sind in Ausnahmefällen zulässig.

Die Fotomustertafel als PDF mit 72 dpi downloaden (1 MB)
Die Fotomustertafel als PDF mit 300 dpi downloaden (4 MB)

Herausgegeben: Sa - September 17, 2005 at 06:24 nachm.         |


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