BDG warnt erneut vor Design-Wettbewerb
»Webdesigner, Grafiker und Pixeljongleure« sind bis zum 08.09.2007 aufgerufen, an einem Wettbewerb teilzunehmen, in dem ein neues »Maskottchen« für den deutschen Social-Bookmarking-Dienst mister-wong.com gefunden werden soll. Als Preisgeld winken $ 12.000, verteilt auf die ersten drei Gewinner.
Der Bund Deutscher Grafik-Designer (BDG) ist der Ansicht, dass die Regeln und Bestimmungen dieses »Crowdsourcing-Wettbewerbs« nicht akzeptabel seien. »Bereits bei der Einreichung der Arbeiten soll der Teilnehmer bestätigen, dass er im Falle des Gewinns einen von Mr.Wong vorgelegten Nutzungsvertrag unterzeichnen wird. Welche Bedingungen dieser Vertrag im Einzelnen haben soll –- abgesehen von einer völligen Einräumung aller sachlich, örtlich, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte – ist jedoch nirgendwo erkennbar.«
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9 Kommentare
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mart
Och ja, der BDG…
12.000 Dollar sind immerhin ne Stange Geld. Auch ein Drittel davon ist noch einigermaßen ok. Besser jedenfalls als das Preisgeld eines bekannten deutschen Blogs (Havelkuck oder so ähnlich), das in einem vergleichbaren Wettbewerb sage und schreibe 400 Euro für den Erstplazierten geboten hat.
Die Mondpreise, die Vereine wie der BDG für angemessen halten mögen sind ein Grund dafür, das der Werbezunft immer noch Maßlosigkeit vorgeworfen wird – und das nicht immer zu Unrecht.
Was die Wettbewerbsbedingungen angeht: Die Abtretung von Nutzungsrechten finde ich persönlich absolut ok, wenn mein Arbeitszeit gut bezahlt wird. Selbst die langsameren Kollegen dürften, falls ihr Logo genommen wird, im vorliegenden Fall auf über 1000 Euro pro Arbeitstag kommen. Das mag zwar unter der Tagesgage von Herrn Spiekermann liegen, aber der war ja auch nicht Adressat dieses Wettbewerbs.
Der zweite, vom BDG monierte Punkt ist allerdings wirklich unglücklich formuliert bis daneben. Verständlich, das der Kunde sich gegen Plagiate absichern möchte, aber das der Designer auch für jedwede, zufällige Ähnlichkeit mit anderen Keyvisuals haften soll, ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.
H. Erich Fraas
Dass sich doch immer wieder die (Kollegen) zu Kommentaren hinreißen lassen, die ohnehin Probleme mit längeren zusammenhängenden Texten haben …
Wenn auch nur ein einziger Punkt solcher Bedingungen nicht akzeptabel ist, muss ich alles ablehnen! Das ist wie mit dem schwächsten Glied einer Kette. Da muss ich über Geld noch nicht einmal nachdenken! Wie kann jemand so blöd sein und sich selbst ohne Not in eine u.U. sehr kostspielige Haftung begeben?
Wenn man aber über Geld nachdenkt, gilt die Tatsache, dass nicht ein Auftraggeber einen Gestalter beauftragt (und bezahlt), sondern per Wettbewerb ein Vielfaches an Gestaltungsleistung für ein Minimum an Geld „eingekauft“ werden soll. Wenn man einem Wettbewerb schon von Weitem ansieht, dass es um Einsparungen geht, nicht um Qualität, sollte man die Finger davon lassen.
Ach ja, lieber „mart“, Nutzungsrechte haben nichts mit Arbeitszeit zu tun, sondern mit dem Wert der Arbeit für den Auftraggeber, also, was der damit zu seinem Nutzen (Vorteil) anstellt.
Solche Dinge bekommt man z.B. als Mitglied eines Berufsverbands wie der BDG einer ist, ganz automatisch mit.
Also doch künftig lieber erst nachdenken und dann Maul aufreißen, oder?
mart
Gehts auch noch unfreundlicher?
1. Wurde in diesem Blog nicht die rechtliche Situation thematisiert, sondern es ging um die Nutzungsrechte bzw. deren Bezahlung. Was spricht dagegen, genau dazu Stellung zu nehmen?
2. Sätze wie: „Nutzungsrechte haben nichts mit Arbeitszeit zu tun, sondern mit dem Wert der Arbeit für den Auftraggeber, also, was der damit zu seinem Nutzen (Vorteil) anstellt.“ klingen theoretisch gut, sind aber praktisch in dieser absoluten Form Käse. Es scheint ein angelernter Reflex von altgedienten Grafikern zu sein: Egal ob der Kunde dir 100,- oder 100.000,- Euro für eine Gestaltung bietet – Nutzungsrechte kosten extra! Immer!
Die Praxis sieht anders aus. Selbst bei Mittelständlern (von denen der Grossteil unserer Branche lebt) gibt es immer wieder Leute die nicht verstehen, warum man jemandem, dem man horrende Tagesgagen bezahlt, zusätzlich noch Knete in den Rachen stopfen soll, wenn man es wagt, die Dinge zu nutzen, die der Kreative geschaffen hat.
Aber du zahlst sicher auch jedes mal freiwillig Geld, wenn du über deine teure T&A-Anlage Musik hörst, oder?
Natürlich mache ich auch deutliche Unterschiede in der Preisgestaltung – je nachdem, ob ich für ein Grossunternehmen, oder einen kleinen Krauter arbeite – aber persönlich halte ich meine Arbeit nicht um das 100-fache wertvoller, nur weil sie von 100x mehr Menschen angesehen wird. Ein Mittelwert tut’s auch.
thomas
herr fraas, sie machen als offizieller vertreter des bdg eine sehr unglückliche figur. ich hoffe sie sind ihren kunden gegenüber sozial kompetenter.
Jamiro
Ich halte die Nutzungsbedingungen für unverschämt und würde nicht daran teilnehmen.
Jens
Das vom BDG kritisierte ‚Outsourcing‘ von Rechtsrisiken könnte einen Hintergrund haben. Vielleicht sollte man innerhalb der Diskussion doch auch einmal kurz beleuchten, warum Mr. Wong nun ein neues »Maskottchen« braucht:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,497151,00.html
Nick Blume
Hier würde man sich, wenn man was dafür gestaltet, rechtlich auf sehr unsicherem Eis wagen – genau abwägen. Und sonst kommen hohe Schadenersatzklagen… mal sehen.
JPK
Retro ist halt cool. Der alte sieht viel besser aus. Aber ich hatte auch nen Scout mit Astronauten und so nem Scheiß drauf und ich fand ihn toll.
Es entscheiden schließlich die Kinder und nicht die Eltern. Gönnen wir ihnen diese Freiheit, denn so oft haben sie die ja nicht.