Abmahnung wegen gleicher Logo-Schrift
So etwas ist mir in meiner bald 30-jährigen Berufslaufbahn im Kommunikationsdesign noch nicht begegnet: Eine ostwestfälische Radiokette mahnt ein Studentenradio ab, weil dieses in seinem (eigenständig gestalteten Logo) die gleiche Schrift verwendet. Daniel Fienes hat diesen Fall in seinem »Persönlichen Weblog über Medien, Internet und Gedöns« ausführlich dargestell, für bundesweite Verbreitung sorgte Thomas Knüwer (Indiskretion Ehrensache).
Besser als Knüwer kann ich es nicht formulieren: »… was macht der gute deutsche Medienmacher: Er mahnt ab. Klar, man könnte auch mal miteinander reden, gerade weil zwischen den Sendern ja keine Hörerüberschneidung stattfindet, ein Uni-Radio keine Werbung macht – und somit keine Wettbewerbsbeziehung besteht. Vielleicht auch weil sich die Lokalfunker denken: Hey, da arbeiten unsere Mitarbeiter von morgen. So viel Überlegungen aber sind heutzutage schon zu viel verlangt. Man lässt einfach die Anwalts-Pitbulls los. Das Ergebnis ist das, was man einen Shitstorm nennt.« Zum Beispiel auf den Fanseiten vonRadio Bielefeld und Radio Gütersloh.
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26 Kommentare
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Rainer
Der RadioQ-Schriftzug wurde ganz einfach mit einem Freefont namens »Rezland« von Fraser Davidson abgesetzt, das Q vielleicht der Futura entnommen. Das AMS-Logo zeigt da nur ähnliche Formen, aber gar nichts verwechselbares. Die Abmahnung ist schon ein starkes Stück …
Tobi
Es ist immer einfach, auf Abmahnern rumzuhacken, die Sympathien gehören ja reflexartig dem Kleinen. Die Rechtslage ist aber bekannt und die Abmahnung inhaltlich zumindest nachvollziehbar: hiernach ist es verboten,
§ 14 (2.2) MarkenG
Übrigens ist eine Abmahnung ja immer die einseitige Beurteilung einer Rechtslage (was legitim ist). Wer anderer Auffassung ist, reagiert einfach nicht auf sie oder lehnt sie ab – das ist ein ganz normaler Vorgang während der außergerichtlichen Klärung eines Rechtsstreits und kein Grund, „Hilfe, Vergewaltigung“ ins PR-Rohr zu schreien.
Chrs
Vielleicht sollte man ein wenig differenzierter berichten, wie es z.B. Inge Seibel tut: http://radiomacher.blogspot.com/2010/05/aufregung-um-ein-kleines-logo-oder.html
thomas junold
tobi: sorry, das sind lokalradios und die benehmen sich wie die telekom. das ist mit kanonen auf spatzen schiessen. ich halte es schlichtweg für maßlos übertrieben von einer verletzung der markenrechte in mehreren dutzend fällen pro jahr zu reden.
wenn man so dumm (sorry, mir fällt kein anderes wort ein) ist, eine anwaltskanzlei zu beschäftigen, die nur mit/von diesem kunden leben kann, sollte man sich auch nicht wundern, wenn es ein wenig wind von vorne gibt.
in diesem fall gehört meine sympathie defintiv dem studentenradio. abgesehen davon, warum hat das professionelle radio ein logo, welches ja ganz offensichtlich aus einem nicht professionellem font gebaut wurde. um ehrlich zu sein, ist das logo des radios so generisch, das man sich nicht wundern muss, dass es ähnliche lösungen in der gleichen branche gibt.
ich kann das ganze aber auch mal umgangssprachlich für lokalradioleute sagen: was für kurzsichtige flachzangen! *und jetzt wieder werbung*
Tobi
@thomas: Mit einer mangelnden Unterscheidungskraft kann man ja durchaus argumentieren und auf dieser Grundlage mit einem Angriff auf die „Original“-Marke reagieren – aber die Auffassung des Antragstellers als Ausgangspunkt ist auch nachvollziehbar.
Es muss doch auch einmal ausgesprochen werden, dass die Verwendung eines so ähnlichen Logos nun einmal dumm oder zumindest recherchefaul war. Ein solche differenzierte Betrachtungsweise ist von dem Autor des populistischen „Indiskretion Ehrensache“-Artikels natürlich nicht zu erwarten, wenn er sein „Anwalts-Pitbulls“-Klischee abfeiern will. Der Artikel erfüllt übrigens auch ansonsten alle Kriterien von Propaganda. Dass Herr Siebert es nicht besser hätte formulieren können, wie er schreibt, möchte ich auch zu seinen Gunsten bezweifeln.
HD Schellnack.
Was ja alles okay wäre, wenn auch nur eins der Logos halbwegs passabel aussähe. Aber so?
Matthias
Vielleicht sind die nur neidisch auf das schon ansprechndere Logo von RadioQ?!
cd-rw
wie ist das eigentlich mit schöpfungshöhe wenn man das wort „radio“ in einer freefont setzt? das „i“ ist hier wohl das einzige selbst gestaltete (so wie das verschränkte „q“ auf der anderen). sonst: andere schrift, andere farben, andere gestaltung.
das wort „radio“ könnens ja sowieso nicht schützen …
Tobi
@cd-rw: „Schöpfungshöhe“ ist ein Kriterium aus dem Urheberrecht, nicht dem Markenrecht, und greift hier daher nicht.
Johann
Eben: ÄHNLICH vielleicht. Aber nicht gleich. (Haben die ein Glück, dass kein „T“ im Logo vorkommt.)
Tobi
@Johann: „Gleich“ ist aber nicht das Kriterium – siehe #2.
Uwe Borchert
Hallo,
hier liegt IMHO mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Verwechslungsgefahr vor und die Abmahnung war unberechtigt. Dies kann man in einem 3Zeiler dem gegnerischen Anwalt mitteilen und darauf hinweisen dass man bei einer Aufrechterhaltung des Anspruchs dies gerne juristisch von einem Fachanwalt klären lassen kann. Wer auf Nummer Sicher gehen will lässt das gleich einen Fachanwalt machen. Und dann wartet man erst mal auf die Antwort und macht in der Zwischenzeit Propaganda für die eigene Sache und wirft ein klein wenig mit Dreck nach dem Gegner.
Ist der Gegner nicht vollvertrottelt wird er die Sache fallen lassen. Ist er es doch … so würde ich (als Nicht-Anwalt) die Chancen vor Gericht als gut bezeichnen. Sicherheit gibt es bei so etwas aber nie. Geeignete Anwälte findet man z.B. über den CCC oder freie Radios … die eigentlich permanent in juristischen Problemen stecken.
MfG
Holland
@Chris
danke für den Link.
Inge Seibel „Lasst uns besser reden…“
christian
beide logos sind in Münster seit Jahren im Einsatz. komisches Verhalten von Radio WAF, bei aller liebe.
ludger
Radio Q hat ja nun das Logo schon entfernt und sich dem massiven Angriff gebeugt. Aus dem Artikel von Horst Müller geht ja hervor, dass scheinbar 4 Buchstaben des RadioQ Logos abgemahnt wurden. Man kann vermuten, dass es nicht das Q und das „Empire-State-Building“ waren. Kann man denn eigentlich wirklich einen markenrechlichen Anspruch anmelden, der sich auf ein Wort, gesetzt aus einer frei verfügbaren Schrift gründet. Muss ich dann fürchten, dass ich, wenn ich mit der Rezland das Wort „radio“ auf einem Plakat setze, diese Ansprüche auch verletze? Der Rest der Logos zeigt doch wenig Gemeinsamkeiten und Verwechselungsmöglichkeiten.
Stephan Musholt
Ich habe an anderer Stelle bereits meine Meinung zum Seibel-Artikel hinterlassen und tu es an dieser Stelle noch mal: Differenziert ist der Artikel höchstens hinsichtlich der Anzahl Beteiligten, die zu Wort kommen. Auf Seite der Campusfunker werden jedoch nur Reaktionen wiedergegeben, keine Argumente. Er gibt zudem die Abläufe nicht richtig wieder (Reaktion der AMS erst nach Einschalten von Prof. Hoeren), er unterschlägt Argumente (Verwechslungsgefahr umstritten, keine wirtschaftliche Konkurrenz) und ist höchst suggestiv („Aufregung um ein kleines Logo“, „Realitätsschock“, „auch das kann Wollgramm erklären“, etc. …).
Für mich wahrlich kein gutes Stück Journalismus.
Chris
@ludger:
Ja – das kann durchaus passieren, da es eben eine eingetragene Wort-Bildmarke gibt, die für bestimmte Klassen geschützt wurde und eben auch diese Schrift nutzt. In wieweit ein Gericht das so sehen würde ist dann auch wieder ein anderer Punkt, da es bei Wettbewerbsstreit direkt um sehr hohe Summen geht und man so u.U. besser den geringsten Weg des Widerstandes geht – es sei denn man ist sich ganz sicher, dass man nichts verletzt.
Hier findet man übrigens die eingetragenen Marken:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Suchbegriff radio und als Typ Wort-Bildmarke auswählen. Beim durchblättern stellt man dann schnell fest, dass die Neugestaltung des Logos eine wahre Meisterleistung war, da auch noch die alten Logos der AMS-Gruppe auftauchen. Man nehme also ein Freefont, ersetze die Teile um die Antenne damit und kassiere fleißig ab ;))
Stefan Eilts
Natürlich hätte man es guten Gewissens auf einen Rechtsstreit ankommen lassen können, ABER: der kleine ehrenamtliche Sender hat schlichtweg nicht die Kohle, die Anwaltskosten dafür aufzubringen. Ganz zu schweigen von den angeblich 25.000 Euro, die man zahlen müssten, sollte man dann doch unterliegen (ein Risiko bleibt da ja immer). Also hatte RadioQ überhaupt keine andere Wahl, als einzuknicken. Daraus – wie es Herr Wollgramm und zT auch Frau Seibel tun – ein gütliches Einvernehmen abzuleiten, offenbart schon ziemlichen Zynismus. Schade, dass Frau Seibel auf Ihrem Blog keine Kommentare zulässt.
Martin
Mag ja alles irgendwie überzogen sein, aber: RadioQ hätte sich mal vorher von Juristen der Uni beraten lassen sollen und Markenrechte für das Logo anmelden. Das macht jeder Turnverein! Radio Q hat gepennt, schlecht recherchiert und jetzt ist die Verwunderung groß! Bitte Opfer und Täter nicht verwechseln!
Donner Jotchen
Genau! Eigentlich mal bei Radio Q Nachfragen: hat Studentin abgekupfert??? Hat Vorstand geschlafen? Ziemlich laienhaft. So einen Empörungsnachwuchs braucht kein Sender!
ludger
@Chris: Ja, das gibt es, aber die Logos haben bis auf die Verwendung des gleichen Fonts und des nicht schützbaren Wortes „radio“ nichts gemein. Es ist also eher der Fall, dass eine etwaige gerichtliche Entscheidung unwägbar ist, und deshalb klein bei gegeben wurde. Wenn hinter dem Studentenradio eine große Organisation mit viel Anwaltspotential und Geld gestanden hätte, wäre das Provinzradio nicht so vorgegangen. (wohl ein ärgerlicher Allgemeinplatz).
@Donner: Was hätten sie den recherchieren sollen? Das es eine eingetragene Marke unter Verwendung eines frei verfügbaren, wenn auch markanten, Fonts beim Wort „Radio“ gibt? Und dann? Wieviele Logos mit nicht schützbaren begrifflichen Teilen und dem gleichen Font gibt es wohl?
Sebastian Runge
Find ich gut, dass das Thema hier zur Sprache kommt. Ich hatte Jürgen auch eine Email mit dem Tipp geschickt das mal hier zur Diskussion zu stellen (umso mehr freut es mich, dass ich nicht der einzige bin, der bei diesem Fall hinten runterkippt ist).
Ich sehe hier weder die Schöpfungshöhe noch die Verwechslungsgefahr, geschweige denn den gleichen Font! Da sind die Öffnungen der Buchstaben kreisrund beim einen und quadratisch abgerundet beim anderen Logo. Oder täusche ich mich da?
Da ist der „Shitstorm“ nur die gerechte Strafe für derartiges Fehlverhalten.
HD Schellnack.
«Hallo Hallo? Ja, hier ist die Firma XYZ… ähm, wir haben festgestellt, dass Sie den Buchstaben Z in der gleichen Schrift wie unsere Firma benutzt. Ja. Ja. Genau – in der Helvetica. Oder Arial, auch egal. Z. Ja. Jaaa. Unsere Anwälte werden in der nächsten Zeit mit einem Abmahnbrief auf Sie zukommen. Sie können natürlich vorher auch Ihren Firmennamen ändern, ne? So. Tschüssie!!!»
hjg
Wer hier eine Verwechslungsgefahr sieht, ist genau so blind, wie die Kreateure des angeblich schützenswerten Logos, das in Wirklichkeit den Prototyp typografischen Schunds verkörpert.
Typica
Irgendwann läuft es darauf hinaus, dass Freelancer im grafischen Bereich komplett von der Bildfläche verschwinden werden, weil sie es nicht leisten können, unter solchen Vorraussetzungen die entsprechende Markenrecherche zu bieten.
Wahrscheinlich hat dann ein juristisch geschulter Experte für jeden Logoentwurf in Bezug auf das Markenrecht länger zu recherchieren, als die Entwurfsphase gedauert hat!
Vielleicht kommt ja demnächst noch ein Spaßvogel auf die Idee, alle Logos im Bereich „Junge Zielgruppen“ abzumahnen, die mit Comic Sans gesetzt wurden…:-)
Torsten
hey das ist radio warendorf, … da habe ich mal schwulen bürgerfunk gemacht – regelmäßig verschwanden unsere tapes :-) scheint immer noch ein seltsamer verein zu sein ^^