Die schönsten US-Buch-Cover 2007
Das Buchkritik-Weblog The Book Design Review (ein Ableger von New York Times Books) hat die seiner Ansicht nach die 30 schönsten Buchtitel der zurückliegenden 12 Monate zusammengetragen und bittet nun seine Leser, den Gesamtsieger zu ermitteln. (Quelle)
Meta Serif … jetzt auch geschnitten
Seit heute ist FF Meta Serif auf der FontShop-Webseite downloadbar, mit anderen Worten: es gibt endlich Einzelschnitte. (Abb.: Westend 61@FontShop)
Schriftgrößen-Vergleiche am Bildschirm
Gerrit van Aaken setzt sich im Praegnanz-Beitrag Schriftgrößen-Lotterie mit der subjektiven und der objektiven Größe von Screenfonts auseinander. Er wünscht sich für Webdesigner: »Es wäre schön, wenn man in CSS die Deklaration einer Schriftfamilie an einen ihr zugewiesenen Schriftgrad koppeln könnte. Somit wäre man in der Lage, alles optisch auszugleichen.« Weiterlesen …
Das Bier für Schriftliebhaber
Der New Yorker Schriftentwerfer Dan Reynolds (TyeOFF; z. Zt. Studierender in Reading) hat’s herausgefunden: Unser bekanntes Schöfferhofer Weizenbier ist nach Peter Schöffer benannt, einem Mainzer Drucker, Weggefährte von Johannes Gutenberg.
Der Bierhersteller schreibt dazu: »Hinter dem Namen Schöfferhofer verbirgt sich die Geschichte der Buchdruckerkunst, als dessen Erfinder der Mainzer Bürger Johannes Gutenberg gilt. … Gutenberg (arbeitete) damals eng mit dem Drucker Peter Schöffer zusammen, der an der Erfindung der beweglichen Lettern zum Druck maßgeblichen Anteil hatte. Peter Schöffer – seiner Herkunft entsprechend auch Peter Schöffer von Gernsheim genannt – lebte seinerzeit in Mainz als geachteter Bürger und hatte ein Haus in der Nähe des Doms, das als der Hof des Peter Schöffer bekannt war. In der Umgangssprache der Menschen entwickelte sich daraus schnell die Kurzform Schöfferhof, ohne dass zunächst Bier im Spiel gewesen war. Doch das sollte sich schon bald ändern.
In späteren Jahren nämlich entstand in eben diesem Haus eine kleine Hausbrauerei. Fortan bezeichnete die Bevölkerung aus Mainz das dort gebraute Bier als das Bier aus dem Schöfferhof. Als sich das kleine Unternehmen mit den Jahren zu einer größeren Brauerei entwickelte, sprachen die Leute nur noch vom Schöfferhofer Bier, das für die spätere Namensfindung von Schöfferhofer Weizen Pate stehen sollte. Die große Tradition, die sich mit dem Namen Schöfferhofer verbindet, findet bis heute ihre Berücksichtigung in der Etikettenausstattung von Schöfferhofer Weizen. Über dem Markenschriftzug erinnert ein Original-Porträt des Peter Schöffer von Gernsheim an den Namensgeber.«
(Abbildung: Radeberger Gruppe KG)
52.000 Hitchcock-Standbilder = 1000 pro Film
Im Hitchcock-Wiki gibt es die 1000 Frames of Hitchcock-Galerie, in der für 52 Filme des Meisters je 1000 Standbilder präsentiert werden. »›1000 Frames of Hitchcock‹ is an attempt to reduce each of the 52 available major Hitchcock films down to just 1000 frames. You can click on any of the frames to get a larger image, and you are free to make use of the images to illustrate your web site, articles, etc.« In einem dazugehörigen Blog findet man nähere Angaben zur Galerie sowie 60-Sekunden-Zusammenschnitte der Hitchcock-Filme – generiert aus den Standbildern.
Interessant für Designer und Typografen sind natürlich auch die eingefrorenen Filmtitel:
Quelle: Coudal
Die Geschichte von Pentagram in 7 Minuten
Pentagram-Partnerin und Schnellsprecherin Paula Scher erzählt die Geschichte des bedeutenden Designbüros und erläutert seine Philosophie. Hillman Curtis hat den Film – für Pentagram – produziert. (Quelle)
So war das nicht gemeint, W&V
Im Juni äußerte ich meinen Unmut über die Gepflogenheit mancher Online-Medien, die eigenen Texte mit Werbebannern zu verbrettern: »Ihr gehört zu jener Spezies Online-Redaktion, die ihre Hochachtung gegenüber den eigenen Texten dadurch zum Ausdruck bringt, dass sie diese mit einem Werbebanner abdeckt, wenn man gerade mit dem Lesen beginnen möchte.« Auch Werben & Verkaufen (W&V) pflegt diese Methode exzessiv. Eher zum Spaß schlug ich vor, die Werbung doch in den Text einzubauen und auf Banner zu verzichten. In meiner Meldung von damals demonstrierte ich, wie das aussehen könnte.
Was soll ich Euch sagen: Die machen das jetzt tatsächlich. Als ich eben in meinem RSS-Reader eine W&V-Meldung über die Nachbesserung des WELT-Redesigns empfang, bin ich gleich auf die dazugehörige W&V-Nachrichtenseite, um mehr zu lesen. Bumms, erst mal das Banner über der Meldung … Dann noch mal Bumms, als ich auf das verlinkte Wörtchen Zeit im Nebensatz »bittet aber um Verständnis, dass der Umstellungsprozess einige Wochen an Zeit benötige.« klicke. Statt bei vertiefenden Informationen lande ich auf einer Microsoft-Produktseite, die weder mit dem Thema Design, noch etwas mit Zeit zu tun hat. Ekelhaft!
So war das nicht gemeint, W&V, Overlay-Banner plus Schleichwerbung. Ich dachte eigentlich ›entweder oder‹? Außerdem habe ich in meinem Beispiel gezeigt, wie die Werbung gekennzeichnet sein muss, damit sich keine Abmahnungen einfängt. Oder gelten die Spielregeln für Print-Redaktionen nicht für redaktionelle Texte im Internet?
Die Technik hinter der In-Text-Werbung heißt übrigens Intellitxt und wird von Vibrant Media vermarktet. Intellitxt greift sich ein x-beliebiges Wort aus einem Text und verknüpft mit der Seite eines Werbekunden; der Linkbegriff und die Zielseite können in ein und demselben Text wechseln.
Ich glaube, ich lebe im falschen Land
»Am Freitag, den 30. November 2007, steht das Thema Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das im Bundestag verabschiedete Gesetz geht dem Rechtsausschuss der Länderkammer nicht weit genug. Dennoch soll es zunächst einmal durchgewunken werden. Dem Bundesrat geht es vor allem darum, Rechteinhabern wie der Musik- oder Filmindustrie den Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten zu ermöglichen.«
»Während der Bundestag den Zugriff auf gespeicherte Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränken will, drängen die Länder darauf, die Daten auch Rechteinhabern zur Verfügung zu stellen. Diese sollen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern erhalten, also ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Daten von Internetnutzern bei deren Providern abfragen können.« (Quellen: Spreeblick und Golem)
Der Bundesverband Musikindustrie zeigt uns Stolz den Stinkefinger, wie der Notizblog und Thomas Knüwer gerade bemerkten.
Als Vertreter von Rechteinhabern (Schriftentwerfer) geht mir langsam der Hut hoch.