Warum soll ;-) keine Marke sein dürfen?

Spiegel Online regt sich darüber auf, dass sich ein Russe das Emoticon ;-) als Marke hat schützen lassen. Ja warum denn nicht? Man kann sich doch auch ein VW, ein AEG und ein O₂ als Marke schützen lassen. Eine Buchstabenkombination als Marke zu regis­trieren ist welt­weit Usus. Niemand bean­sprucht damit ein Zeichen für sich alleine, niemand kann ein Zeichen aus dem Alphabet wegkaufen. Auch kein Emoticon.


25 Kommentare

  1. Jan M.

    Manche machen Ähnliches auch mit Farben
    T…

  2. stefano picco

    :-) ist sowieso viel freund­li­cher und nicht so zwie­lichtig ;D

  3. Claudio

    Weiter unten im SPON-Artikel liest man:
    »Erfunden wurde der Seitwärts-Smiley vor mehr als 30 Jahren (…) 1982«
    Der gewohnte Qualitätsjournalismus bei Netzwelt …

  4. Jürgen Huber

    Das hast Du natür­lich wieder schön pola­ri­sie­rend formu­liert, Jürgen, aber ich nehme die Provokation gerne an und sage: das sehe ich nicht so! Betrachtet man das rück­sichts­lose Vorgehen der Telekom gegen Firmen mit T-Logo (z. B. http://​www​.rbb​-online​.de/​_​/​k​o​n​t​r​a​s​t​e​/​b​e​i​t​r​a​g​_​j​s​p​/​k​e​y​=​r​b​b​_​b​e​i​t​r​a​g​_​1​1​7​3​4​1​2​.​h​tml) oder teilt man die Verwunderung einer Grafik-Designerin, die sich kürz­lich mit der Tatsache konfron­tiert sah, dass Labyrinthe offen­sicht­lich von einem zeit­ge­nös­si­schen Designer gebun­kert sind, dann darf man sich schon fragen, wem nun all die hübschen Dinge im Universum des Grafik-Designs eigent­lich gehören?

    Und der Fall Telekom hat leider gezeigt, wie weit die (visuell über­for­derten) Gerichte einem mäch­tigen Unternehmen folgen, wenn es um Inanspruchnahme visu­eller Elemente geht, die jeder Normalbürger für Allgemeingut halten würde.

    J :-(

  5. Oliver Adam

    … weil – jeden­falls in Deutschland – ein sog. Freihaltebedürfnis besteht. Das deut­sche Markenamt lehnt den Eintrag von Marken ab, wenn sie nur aus Begriffen bestehen, die entweder allge­mein­ge­bräuch­lich sind, also ein »Freihaltebedürfnis« für die anderen Marktteilnehmer besteht, oder wenn sie inner­halb der jewei­ligen Branche üblich sind. Hier spricht man dann von »fehlender Unterscheidungskraft«. Beides dürfte hier vorliegen. Das Argument »Eine Buchstabenkombination als Marke zu regis­trieren ist welt­weit Usus« trifft hier nicht den Kern: Richtig ist, dass Buchstabenkombinationen eben dann nicht zuge­lassen werden, wenn ihnen sog. Schutzhindernisse entge­gen­stehen, nämlich Freihaltebedürfnis und fehlende Unterscheidungskraft. Der Buchstabenkombination O₂ stehen im Bereich Telekommunikation keine Schutzhindernisse entgegen. Hätte jemand versucht, dies im Bereich Chemie schützen zu lassen, wäre der Schutz sehr wahr­schein­lich verwehrt worden, weil dort das Sauerstoff-Symbol eine frei­zu­hal­tender Buchstabenkombination wäre. Also: Ein und derselbe Begriff können geschützt werden oder nicht.

  6. Tom

    wo genau regt sich spon denn darüber auf..? im übri­gens hätte das hier­zu­lande aufgrund der geringen schöp­fungs­höhe sicher kaum längeren bestand.

  7. Thomas

    „Schöpfungshöhe“ bei Markensachen? Dir ist heute einfach nicht gut und das war ein Ausrutscher, oder?

  8. Oliver Adam

    Ofenbar folgt nun das russi­sche Markenamt meiner Argumentation ;-):

    SPON: Russisches Patentamt kassiert Markenschutz für ;-)

  9. x vor einem u

    Jürgen Huber, »[…] die Verwunderung einer Grafik-Designerin […]« — der Typoblog-Leserin und die Fontblog-Leser reibt sich vor Verwunderung die Augen, die Grafik-Designerin Alexander Sandy Kaltenborn dagegen denkt viel­leicht an seine/ihre eigenen Worte zum Thema beim entspre­chenden Typo-Vortrag und ich empfehle in dem Zusammenhang HDs Zusammenfassung von Double-Standards’-Chris-Rehbergers Erörterung ›wie unsi­cher Kommunikation, die wir Designer doch eigent­lich maßge­schnei­dert kontrol­lieren sollen, in Wirklichkeit ist‹.

  10. Jan Middendorp

    Wörter und Buchstabenkombinationen, die wir in den Alltag gebrau­chen und brau­chen, sollten nicht als Marke geschützt werden dürfen. Weil das heissen würde, dass (nur) Firmen mit unbe­schränkten finan­zi­ellen Ressourcen, so wie z. B. T-Com, sich Elemente der Sprache zueignen können, von den sie nicht die Urheber sind, und die allen und deshalb niemandem gehören. Namen: OK, braucht man, außerdem ist es prak­tisch, wenn andere nicht den glei­chen verwenden. Einzelne Buchstaben, Lesezeichen, Farben aber kann man nicht besitzen, oder sollte man nicht besitzen können.

    Ich würde noch weiter gehen, und auch Sätze aus dem Alltag von der Zueignung mittels Geld frei­halten. Mich inter­es­siert die Frage, ob man Sprache über­haupt besitzen kann. Microsoft hat 1995 die Frage »Where do you want to go today?« welt­weit schützen lassen. Beim einem Besuch an Berlin in dem Jahr (FUSE-Konferenz) entdeckte ich, dass die BVG Werbung machte mit dem Satz »Wo wollen Sie heute hinfahren?«, also genau dasselbe. Hätte Microsoft vor Gericht gehen können? Und was bedeutet es genau, wenn so eine alltäg­liche Redewendung (oder auch „I’m loving it“, „Just do it“) Marke wird? Sollten Taxifahrer ein audi­tives ™ einfügen, wenn sie den Satz ausspre­chen? Ich erin­nere mich eine Diskussion zwischen Jürgen und dem Autor von »Simplify You Life« ™, dessen Anwalte sofort ihre juris­ti­sche Artillerie auffuhren als der Satz in einer FontShop-Werbung benutzt wurde. Klar, es war Werbung, und keine Alltagssituation. Aber die Grenze ist nicht eindeutig. Ein Corporate Blog ist Werbung *und* Alltag; eine Zeitschrift ist Kultur, Opinion *und* Kommerzielles Produkt; ich möchte nicht erleben, dass man jede Kopfzeile die man irgendwo veröf­fent­li­chen möchte, auf mögli­chen Urheberrechtlichen Konsequenzen durch­re­cher­chieren muß.
    Übrigens bin ich nicht der »Jan M.« des ersten Beitrages dieser Diskussion. Die Abkürzung »Jan M.«™ wird schon seit 30 Jahren von mir gebraucht und kann deshalb als eine durch Gewohnheitsrecht erwor­bene Marke betrachtet werden. »Jan M.«, dein Nachname bitte!

  11. Oliver Adam

    @ Jan:

    Hier geht viel munter durch­ein­ander, viel­leicht kann ich aufklären:

    Zuerst muss man unter­scheiden zwischen Privat und Kommerz. Was das Private angeht, kann sich niemand etwas aneignen und verbieten, auch nicht Buchstabenkombinationen des Alltags. Niemand würde Dir jemals verbieten können, den Satz »Wo wollen Sie heute hinfahren?« in der privaten Korrespondenz zu verwenden. Insofern ist der gerne verwen­dete Vorwurf, Firma X reiße sich Farbe, Buchstaben etc. ein für alle Mal unter den Nagel, schlicht falsch.

    Im kommer­zi­ellen Bereich muss man widerum zwischen den Markenklassen unter­scheiden. Angenommen, Microsoft hat ihren Claim »Where do you want to go today?« für die Klasse der Software schützen lassen, heißt das nichts weiter, als dass alle Firmen, die eben­falls im Bereich Software arbeiten, diesen Claim nicht verwenden dürften. Jedoch könnte eine andere Firma, die im Bereich Lebensmittel operiert, diesen Claim sehr wohl verwenden. Also ist der pauschale Vorwurf, Firma X reiße sich Farbe, Buchstaben etc. im kommer­zi­ellen Bereich komplett unter den Nagel, eben­falls falsch. Der Markenschutz gilt nur für die Klassen, in denen der Markeninhaber arbeitet und in denen er die Marke ange­meldet hat.

    Die gerne ins Visier genom­mene T-Com sitzt manchmal zu Unrecht auf der Anklagebank, was zum Beispiel die Farbe Magenta angeht. Richtig ist, dass jeder­mann die Farbe Magenta verwenden kann, auch kommer­ziell. Richtig ist, dass dies nicht gilt für Firmen, die in den glei­chen Bereichen arbeiten wie die T-Com.

    Gedankenexperiment und Umkehrschluss: Natürlich könnte die T-Com die Farbe Magenta auch für den Lebensmittelbereich marken­tech­nisch schützen lassen – oder für alle Klassen. Sie müsste aber nach­weisen, dass sie in diesen Klassen arbeiten würde bzw. die Farbmarke nutzt. Das kann sie aber nicht. Daher kann sie auch in den anderen Klassen keinen Markenschutz erwerben.

  12. CHR15

    Herzlichen Dank an Oliver Adam und Jan Middendorp aka Jan M. für die einzig sinn­rei­chen Kommentare bislang zu einem wirk­lich rele­vanten Thema.

    Fakten sind einfach unschlagbar.

  13. HD Schellnack

    Was an hier aber schön sieht ist, dass einer der Kernbereiche unserer Tätigkeit – geis­tiges Urheberrecht – in einer von einer Flut von Marken und Möchtegern-marken geprägten hyper­kom­mer­zi­ellen Welt an seine Grenzen kommt. Absurder als die Registrierung einer Zeichenkette erscheint da die Aneldung von Patenten auf DNS-Stränge, ebenso wie die oft abstrus wirkenden Versuche der krea­tiven Output verwal­tenden und vermark­tenden Industrien, ihre «Rechte» zu schützen. Die Demarkationslinie von Eigentum (und Eigentum schlechthin) und sozialer Verantwortung verschiebt sich von der tatsäch­li­chen, greif­baren Produktion in den viel schwie­ri­geren Bereich von Wissen und Semiotik, in die Welt von Bits und Bytes, von Tonfolgen, Rhythmen, Bildersequenzen, Farbkombinationen, Zeichenfolgen und und und.

    Einerseits leben wir als Designer, wie Musiker und Filmemacher, wie Autoren und Forscher, von der Lizensierung und Nutzung unserer Ideen, ande­rer­seits sind wir auch privat Opfer einer Maschine von Rechteverwertern und Rechte-Claim-Marodeuren, die besten­falls lästig sind, schlimms­ten­falls eine massive Einschränkung des globalen Austausch von Ideen bewirken und somit effek­tive Fortschrittsbremser sind.

    Zwischen Torrent und Kopierschutz, zwischen OpenSource und Innovationsschutz als finan­zi­ellem Entwicklungsanreiz ist ein wahres Minenfeld von völlig wider­sprüch­li­chen, wiewohl absolut gleich­wertig rich­tigen Postionen auszu­ma­chen – und hier gilt es einen Common Sense zu entwi­ckeln, der national funk­tio­niert, der aber vor allem auch im Auge hat, dass es längst kein International mehr gibt und besten­falls noch die Zollbeamten etwas auf Landesgrenzen geben. Neben vielen anderen grund­le­genden Veränderungen, die das Internet – die faszi­nie­rendste und schreck­lichste Erfindung der Menschheit noch vor der Atombombe – uns bringen wird, ist die komplette Veränderung des Denkens über die Funktion und Rolle geis­tigen Eigentums sicher eine der grund­le­gendsten. Denn im west­li­chen Glaspalast leben wir inzwi­schen von diesem geis­tigen Eigentum – man produ­ziert ja nicht mehr wirk­lich Greifbares -, ande­rer­seits wird sich lang­fristig wohl kaum eine virtu­elle Firewall zum Rest der Welt bauen lassen, die sich – legal oder durch Diebstahl – Teilhabe an diesem Informationsschatz erkämpfen wird.

  14. thomas | BFA

    HD: dna-sequenzen zu schützen kann durchaus sinn machen. du hast vergessen das lebe­wesen zu erwähnen, dessen dna dann betrachtet wird. ich rede jetzt mal nicht von humaner dna.

    wird ein medi­ka­ment beispiels­weise mit hilfe von gentech­nisch verän­dert orga­nismen herge­stellt, oder eine wich­tige vorstufe, so ist es nicht ganz uner­heb­lich sich genau die schritte, die gemacht werden müssen, bis das bakterium/pilz/zelle xyz, genau das macht, schützen zu lassen oder die sequenz des enzyms welches verän­dert wird.
    denn genau wie beim desi­gner liegen hier die fähig­keiten und wissens­ge­biete der foscher und mikro­bio­logen. und hier liegt der vorteil, den eine firma haben kann.
    mitunter vergehen bis zu 10 jahre, bis ein medi­ka­ment die frei­gabe erhält. bis dahin ist jede menge geld und zeit rein­ge­flossen. und da medizin in der freien wirt­schaft statt­findet ist das durchaus legitim sich die arbeit schützen zu lassen. forschung ist eine verflucht teure ange­le­gen­heit und sie nutzt im medi­zi­ni­schen bereich doch mehr menschen, als das sie schadet. da sollte das geld um forschen zu können auch rein­ge­holt werden können, bzw. die arbeit einfach geschützt werden dürfen

    also so einfach ist das nicht ;-) auch wenn das manche buch­au­toren gerne so hätten. ;-)
    vieles von dem, was foscher an guten tun, wird durch vermark­tungs­pro­zesse wieder zunichte gemacht, das ist richtig.

    was weniger schön ist, ist die tatsache, dass firmen sich sequenzen pro forma schützen lassen damit kein anderer damit geld verdient. dann wirds ein wenig ärgerlich.

    so genug des exkurses ;-)

  15. HD Schellnack

    Ich sage ja auch gar noicht, ob irgend­etwas gut oder schlecht ist – immer schwie­rige Kategorien – sondern eher genau, dass diese Unterscheidung an ihre Grenzen kommt. ;-D

  16. Bert Vanderveen

    If the combi­na­tion of the charac­ters ; – and ) is protected by trad­mark law, one CAN use the characters
    . , – and )
    With some subtle base­line­s­hif­ting and kerning the same effect can be obtained and no laws will be broken!

  17. Tobi

    @Oliver Adam

    Zu berück­sich­tigen ist auch der „über­ra­gende Bekanntheitsgrad“, der die Warengruppen sprengen kann: ob z. B. „Where do you want to go today?“ außer­halb der ange­mel­deten Warengruppe tatsäch­lich frei verwendbar ist, wäre also im Zweifelsfall vor Gericht zu klären. Bei beson­ders bekannten Marken und Claims ist die Lage daher nicht so eindeutig wie dargestellt.

    „T-Com“ ist nur eine Marke unter vielen, die die Deutsche Telekom ange­meldet hat. Die Markeninhaberin ist also nicht nicht „T-Com“, sondern die „Deutsche Telekom“.

  18. hering

    Die anfäng­lich gemachten Beispiele hinken. Ob „O2“ „AEG“ oder whatever, alle­samt Firmennamen und keine „stehenden“ Begriffe in der ange­wandten Kommunikation.
    Natürlich kann ich mir meinen Firmennamen sichern lassen; natür­lich muss ich das für den rele­vanten Bereich tun; natür­lich kann jemand seine Agentur/Firma/Konzern „;-)“ nennen und das schützen lassen…

  19. Oliver Adam

    @ Tobi

    Völlig korrekt. Natürlich könnte man die Überlegungen noch ausdehnen, zum Beispiel auf das Feld der Ähnlichkeiten: Wie wäre es, wenn ein Softwareunternehmen den Claim wählen würde: »Where do you want to klick today?«? (Höchstwahrscheinlich unzu­lässig.) Oder darauf, dass Marken auch ohne Eintragung ins Markenregister Markenschutz erlangen etc. Ich denke aber, die Richtung ist klar.

  20. Oliver Adam

    natür­lich kann jemand seine Agentur/Firma/Konzern “;-)�? nennen und das schützen lassen…

    Das bezweifle ich sehr. Natürlich kann jeder seine Agentur so nennen. Die Wortmarke wird es sich nicht schützen lassen können, wenn über­haupt, dann die Wort-Bild-Marke – also die Optik der Buchstaben Semikolon, Bindestrich und runde Klammer rechts, gestaltet etwa in einem eigens erstellen Schriftschnitt. Das hieße aber, jeder könnte diese Zeichenkombination kommer­ziell verwenden. Er müsste nur einen anderen Schriftschnitt wählen …

  21. Daphnia pulex

    Warum wird hier immer als Beispiel genannt, O2 sei ein chemi­sches Symbol und somit für die gleich­na­mige Telekomunikationsfirma ledig­lich in diesem Bereich rele­vant? Immerhin hat sie auch schon ein Medizintechnikunternehmen juris­tisch belangt, weil dieses das chemi­sche Symbol für ein Beatmungsgerät (also völlig außer­halb des Telefonbereichs und mit passendem Bezug zu ihrem Produkt) verwenden wollte. ( http://​www​.heise​.de/​t​p​/​r​4​/​a​r​t​i​k​e​l​/​1​9​/​1​9​6​9​8​/​1​.​h​tml )
    Daß die Firmen ihre geschützten Zeichen über Gebühr stra­pa­zieren und gerne ‚mal über die Stränge schlagen, ist doch wohl nichts neues; nur hier wird so getan, als sei es ganz normal und harmlos.

  22. Oliver Adam

    Liebe Daphnia, auch Du wirfst zwei Dinge in einen Topf: nämlich das, was erlaubt ist, und das, was die Firmen versu­chen heraus­zu­schinden. Nur weil O2 »über die Stränge schlägt«, heißt dies nicht, dass dies auch in der Realität möglich und erfolg­reich ist.

    So ging die Geschichte zwischen O2 und dem Medizinunternehmen aus:

    Die Weinmann GmbH+Co.KG und die O2 (Germany) GmbH & Co. OHG einigten sich über die Verwendung des chemi­schen Zeichens „O2“ für Sauerstoff. Demzufolge setzt der Münchener Mobilfunkanbieter das Markenzeichen ausschließ­lich in der Telekommunikation ein und der Hamburger Medizinhersteller wie bisher üblich im Gebiet der Medizin/Gesundheit. Beide Unternehmen begrüßen diese Abgrenzung und unter­strei­chen damit, dass Markenschutz in ange­mes­senen Schutzbereichen ein notwen­diges Instrument zur Verhinderung von Nachahmern darstellt und zur verbrau­cher­freund­li­chen Markttransparenz beiträgt.

    Abegsehen von dem Verbraucher-Bla-Bla ist und bleibt klar, was ich unter Punkt 12, 22 und 23 erläu­tert habe, und was hering unter Punkt 21 ergänzt hat.

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