Saftblog, Olympia und die Zukunft des Fontblog
Es sieht düster aus mit dem Fontblog, wenn ich lese, was dem Vorbild aller Corporate Blogs, dem Saftblog gerade passiert. Dort schrieben – schon vor Monaten – zwei Redakteure durchaus positiv über die Olympischen Winterspiele (Beitrag 1: Die Olympiade von Turin beginnt am Montag; Beitrag 2: Nacholympische Gedanken oder im Sport sind wir Spitze). In einem der Beiträge sind die Olympischen Ringe gezeigt, was die Inhabern der Rechte (der Deutsche Olympische Sportbund) zu einer Abmahnung mit einer Strafandrohung von 150.000 € veranlasste. Die genaue Geschichte hat der PR Blogger zusammengefasst.
Der Saftblog schreibt in seinem jüngsten Beitrag, dass er unter diesen Umständen schließen wird: »Wir sind weder in der Lage, jeden Eintrag vor Veröffentlichung juristisch prüfen zu lassen, noch die Kosten die mit einer Verpflichtungserklärung verbunden sind, finanziell zu tragen. So viel Geld verdienen wir nun auch nicht mit dem bißchen Saft.«
Das verstehe ich nur allzu gut. Wenn ich hier im Fontblog keine Logos, Schriften und die eigene Meinung dazu nicht mehr veröffentlichen kann, dann mache ich die Schotten dicht. Wann wird endlich die Rechtsbasis für Abmahnungen geändert?
Der Deutsche Olympische Sportbund in der Kritik der Blogger … (unbedingt ansehen)
Ich verschwinde jetzt erst mal für ein paar Stunden zum Kotzen.
20 Kommentare
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<em>kursiv</em> <strong>fett</strong> <blockquote>Zitat</blockquote>
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Karl
Im redaktionellen Kontext gibt es überhaupt keine Probleme, Marken abzubilden – das ist über das Zitatrecht abgesichert. Hier heißt es also lediglich, ruhig zu bleiben und sich allenfalls lächelnd an die Stirn zu tippen – der DOSB kommt damit keine 2 Meter weit. Hier gibt es weder Grund zur Panik noch die „Schotten dicht“ zu machen.
Markus
Wäre schade um den FontBlog. Ich hoffe Karl weiss wovon er schreibt, denn seit dem Frühjahr bin ich auch fleissiger Blogger und hoffe nicht eines Tages (wieder) eine fette Abmahnung in meiner Post zu finden.
Nick Blume
@ Karl. Bitte Rechtsgrundlage nennen!
Es ist verrückt, das nimmt mir den Spaß weg, zu bloggen. Ich mach Schluss.
microboy
ruhig blut – man kann ja auch einfach auf die entsprechenden seiten verlinken. bilder sind zwar schoen aber es geht sicher auch ohne!
Nick Blume
Allerdings: dieses Blog ist Teil einer gewerblichen Seite. Da das IOC Werbeverträge abschließt und klar regelt, wer mit den Olympia Motiven werben darf, liegt da wahrscheinlich die Abmahnung begründet. Ich vermute mal, dass die Rechtsanwälte eine Verbindung ziehen, zwischen dem Abdruck der Ringe und Werbung für ihr Produkt in diesem Zusammenhang.
Von diesem Kommentar wird mir einiges klar…
microboy
hab mir die artikel mal durchgelesen. eigentlich sind sich alle sicher, das der DOSB eigentlich keine chance hat. ich wuerde mal abwarten was passiert …
Nick Blume
Dazu auch noch:
Bei all der Solidarität darf man nicht aus den Augen verlieren, dass es ein blog eines Unternehmens ist. Redaktionell hin oder her, das Geld wird mit dem Saft verdient und nicht mit der Bereitstellung eines redaktionellen Angebotes. Ob man das redaktionell nennen kann, bleibt offen, da es sich eher im Kommunikation mit den Kunden und potentiellen Kunden handelt. Ein grosser Teil der Inhalte besteht aus Meldungen aus dem Unternehmen, die redaktionell nicht aufbereitet sind.
Im übrigen muss der Rechteinhaber so reagieren. Ansonsten droht eine Verwässerung seiner Markenrechte. Was bis zum Verlust des Schzurechtes führen kann.
Link.
Nick Blume
Ich denke, als Unternehmensblog muss man höllisch aufpassen, daß man genau recherchiert und nicht mit Bildern (ohne nachzufragen) veröffentllicht…
Siehe auch hier…
Stefan Ramone
Als Vorbild dürfte hier wohl ein „großer internationaler Fussballverband“ gedient haben, der ja im Umfeld eines „großen internationalen Fussballturniers in Deutschland“ auch keine Werbung von Nicht-Sponsoren dulden wollte…
Jürgen
Bin wieder da.
Fifa: Dann hätten sie aber dem Fontblog auch den Hahn abdrehen können … was haben wir uns über das Logo aufgeregt, es gezeigt, verfremdet und es vorgeführt. Was mich wiederum nicht daran gehindert hat, ein guter Gastgeber zu sein .. wie 82 Millionen andere Deutsche.
Abmahnung: Ich schätze die Rechte der Olympia-Fritzen. Wenn sie dem Saftblog eine E-Mail schicken würden mit dem Sachverhalt … würde das nicht ausreichen? Ist erst mal der Rechtsstreit angezettelt, darf er die Olympischen Ringe gar nicht löschen, weil dies einem Schuldeingeständnis gleich käme. Verrückte Rechtswelt“
Nick Blume
Woher weißt du das, Jürgen?
Jürgen
Na, das ist meine Erfahrung mit Anwälten: »Tun Sie bitte erst mal nichts, es könnte ihre Chancen verschlechtern.« Das ist so. Wenn Du in vorauseilendem Gehorsam reagierst, ist das eine Art Schuldeingeständnis.
Fex
Jetzt gibt’s die erste Stellungnahme: http://www.marketing-blog.biz/blog/archives/889-Lieber-Saftblog,-liebe-Blogosphaere,….html
Markus
Aussteigen und klein beigeben halte ich für die schlechteste Methode. Man sollte halt mit den Blogs auch Lobbying betreiben und versuchen mit offiziellen Medien in ein Boot zu kommen. Im Grunde gehört die Thematik einmal groß an die Öffentlichkeit gezerrt. Ich schreib das jetzt aus der Erinnerung, kann mich aber an einen Fall erinnern, indem ein Computer Konzern mit zwei Buchstaben einen Jungen abgemahnt hat, weil er im Internet mit den selben (seinen) Initialen aufgetreten ist. Der Markt zu dem man geht wenn man nicht blöd ist, hat offensichtlich gerade erst seine (kleinen) Mitbewerber mit (großen) Abmahnungen beglückt (Heise hatte da vor Kurzem einen Bericht).
Natürlich stimmt es, dass es auch für den FontBlog einen kommerziellen Hintergrund gibt. Aber schließlich gibt es den bei der Presse auch. Und ich glaube ein Blog wie der von Jürgen wird nur zu einem geringen Teil aus geschäftlichem Interessen betrieben, sondern da steckt einfach auch viel persönliches Herzblut dahinter. Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der FontBlog ›rechnet‹ (ich frag mich eh, wo der Jürgen die Zeit her nimmt). Bei mir ist das auf jeden Fall so; und wenn ich daran denke, dass ich jetzt nicht mehr sagen (schreiben) darf, was meine persönliche Meinung ist, dann geht mir die Galle hoch. Wo sind wir denn?
ddr. hilde suppan
Weder FONTBLOG noch SAFTBLOG haben Probleme, da die von Euch tw. genannten „geschäftlichen Interessen“ gar nicht das Hauptproblem darstellen. Jedes Blog wird durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt, das heisst, auch FONTBLOG darf jederzeit über BMW, Mercedes oder eine Olympiade berichten. Kommende Woche steht das alles in Spiegel Online und in der FAZ.
Nun aber zum Saftblog – Fall:
Hunderte deutsche Blogger, und gerade und zum Glück vor allem die wichtigsten und meist beachteten Vorreiter und Vordenker der Blogosphäre wie z.B. Robert Basic von Basic Thinking, Hanno Hartensteyn vom hartensteynreport, Felix von „wirres.net“, Michi Wilcke vom happywinnerblog, Martin Oetting von ConnectedMarketing, Klaus Eck vom PR-Blogger, Udo Vetter vom Lawblog, zahllose Blogger haben in den letzten nun fast schon drei Tagen dem „Saftblog“ im Kampf gegen die korrupten Apparatschiks des DOSB geholfen.
Zahllose Blogger haben in den letzten zwei Tagen auf den DOSB und seine Anwälte Druck ausgeübt, was die Abmahnung in Sachen Saftblog anbelangt.
Der bekannte Blogger Hanno Hartensteyn z.B. findet im hartensteynreport ziemlich harte Worte für die Aktion. Auch der Szeneblogger ist noch in der Nacht auf den 15. Dezember massiv in das Thema eingestiegen. Bei ConnectedMarketing fanden am Vormittag desselben Tages die ersten spannenden Diskussionen zwischen PR-Blogger Klaus Eck, dem happywinnerblog und anderen Kommentatoren statt, ebenso bei Elita Wiegand vom innovativ-in.de – Businessklub. In über 120 Kommentaren im Saftblog selbst bekundeten Blogger, Juristen und Journalisten ihre Solidarität mit Saftblog.
Allein die Tatsache, dass sich in Deutschland ein Sportlerverein entblöden darf und es wagt, gegen einen der Grundpfeiler der Demokratie, nämlich gegen die im Grundgesetz nach Artikel 5 GG garantierte Pressefreiheit anzutreten, und sei es auch nur, wenn der Gegner eine kleine Internet – Fachzeitschrift für Fruchtsäfte ist, ist ein beispielloser Skandal, der in den nächsten Tagen dazu führen wird, dass dieser Verein namens DOSB von der Presse in die Mangel genommen wird.
Hier haben herkömmliche Medien mit Bloggern vereint zu marschieren, da beide Contentlieferanten vor dem Grundgesetz als Journalisten anzusehen sind.
Hanno Hartensteyn schreibt:
Statt dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) durch die längst überfällige Vorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof dorthin befördert wird, wo es hingehört, nämlich a la basura, sprich in den Mülleimer der deutschen Rechtsgeschichte, treten nun auf Druck des DOSB und der von ihm finanziell abhängigen PR- und Werbeagenturen in zahllosen Blogs lauter nette „Vermittler“ auf. Bravo. Diese wollen dem armen Saftbloggi „helfen“, damit nicht noch mehr Unglück passiert. Das ist Rückgrat – das ist Deutschland im Herbst.
Zur Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes sind keine PR-Agenturen, Werbeberater des DOSB oder bloggende Vermittler aller Art notwendig, die dem armen Saftbloggi durch „hilfreiche“ Telefonate mit irgendwelchen subalternen Pressesprechern helfen („Wir haben soeben blitzartig mit einem Mitarbeiter eines Assistenten eines Pressesprechers telefoniert, knie, knie, schleim, schleim „…), sondern für die Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist der Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) zuständig.
Der DOSB verteidigt mit seiner Abmahnung eine Marke, die er gar nicht besitzt, ja die es nicht einmal gibt. Schon der Rechtsvorgänger, das ehemalige NOK, hat mehrere Versuche gemacht, die olympischen Ringe als Marke beim deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Alle Versuche scheiterten mit der Aussage des DPMA, die olympischen Ringe seien, da schon seit über hundert Jahren in allgemeinem weltweiten Gebrauch, nach deutschem Recht nicht als Marke einzutragen.
Der DOSB beruft sich in seinr Verzweiflung auf das – verfassungswidrige – OlympSchG (Olympiaschutzgesetz).
Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem Gesetz auseinandergesetzt, und zwar bekanntlich im Verfahren DOSB gegen Lucky Strike das Landgericht in Darmstadt. Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war eindeutig:
“Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden�?.
Es ist daher anzunehmen, dass auch der Bundesverfassungsgerichtshof sich dieser Rechtsansicht anschließt und das Gesetz aufhebt. Damit hat auch das Saftblog nichts zu befürchten. Schleimige „Vermittler“ und Agenturen, die jetzt dafür sorgen, dass ein vermutlich gar nicht v
ddr. hilde suppan
bitte um entsculdigung, da ist mit die copy-funktion am ende entglitten. wird nicht wieder vorkommen.
hyaql
Cool site!
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