Neues GmbH-Recht: Gefahr für Designer

Der BDG :Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. weist in einer heutigen Stellungnahme darauf hin, dass »die Einführung der so genannten ›1-Euro-GmbH‹ ist eine Gefahr für die soziale Absicherung zahl­rei­cher Freiberufler« darstellte. Der Berufsverband der Kommunikationsdesigner fordert daher flan­kie­rende soziale Maßnahmen.

Am gest­rigen Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, GmbHs auch ohne das bislang nötige Garantiekapital zuzu­lassen. Der BDG befürchtet nun, dass die Zahl an schein­selbst­stän­digen Designern, die schon jetzt in Unternehmen ohne entspre­chende arbeits­ver­trag­liche Absicherung durch sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäftigungsverhältnisse tätig sind, in rasantem Maße ansteigen werden – und zwar jetzt völlig legal als Ein-Personen-GmbH.

Der Vorteil für den Auftraggeber läge auf der Hand: Werde eine GmbH beauf­tragt, so fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an. Und nicht nur das: Zusätzlich entfallen auch bei Auftragsvergabe an eine GmbH die Abgaben an die Künstlersozialkasse.

Seit der Einführung vermehrter Kontrollen der Künstlersozialabgaben würden schon jetzt frei­be­ruf­liche Designer durch poten­ti­elle Auftraggeber vermehrt zur Gründung einer GmbH gedrängt, so die Beobachtung des BDG. Mit dem Wegfall des Mindestkapitals werde es zu einem größeren Druck kommen.

Der BDG schlägt daher vor, Sozialversicherungsprüfungen auch bei Betreibern von GmbHs vorzu­nehmen. Weiterhin sollten Zahlungen an GmbHs zukünftig eben­falls mit der Künstlersozialabgabe belegt werden.


26 Kommentare

  1. ole

    … nach der Planung soll diese Rechtsform nicht GmbH heissen. Der DGB befürchtet immer Schlimmes und die Forderung von Sozialversichungsprüfungen entspricht der Gewerkschaftsmeinung. So wie ich das bishe­rige GmbH Recht kenne, ist die Steuer viel inten­siver in der Prüfung … einmal von Bilanzierungspflicht u.ä. abge­sehen. Bevor der Gesetzestext nicht vorliegt, kann man das Ganze schwer bewerten.

  2. Henning

    Ole,

    mein Lieber, um Dich geht es nicht. Du hast ja schon eine GmbH, Dich berührt es natür­lich nicht.

    Es geht darum, dass Arbeitgeber aus Angestellten gerne erst Selbstständige und aus Selbstständigen dann noch lieber Subunternehmer machen – mit mehr oder weniger sanftem Druck. Ich kenne einige frei­be­ruf­liche Designer, denen im Zuge der KSK-Prüfungswelle die Mach-Dich-zur-GmbH-Pistole auf die Brust gesetzt wurde. Es handelt sich also nicht um Befürchtungen, sondern um Feststellungen.

    Nicht nur nach der Planung soll die neue Rechtsform »UG (haftungs­be­schränkt)« heissen, sondern auch nach dem gest­rigen Bundestagsbeschluss. Der geplante Gesetzestext liegt verständ­li­cher­weise zum Beschluss im Bundestag vor und weil es die vom Volk gewählte Bundesversammlung ist, kann man auch einsehen, was dort zum Beschluss vorge­legt wird:

    http://​dip21​.bundestag​.de/​d​i​p​2​1​/​b​t​d​/​1​6​/​0​6​1​/​1​6​0​6​1​4​0​.​pdf

    Viel Spass beim Lesen, die belie­gende Abstimmung zwischen Bundesrat und Bundesregierung ist recht interessant …

    Gruß, Henning

  3. ole

    Moin Hennig,

    selbst­ver­ständ­lich geht so etwas auch mich an. Mich inter­es­siert auch, wie zukünftig Freiberufler arbeiten. Einen Zwang sich zur GmbH zu machen sehe ich noch nicht. Was ich sehe ist eine deut­liche poli­ti­sche und somit von gegen­sätz­li­chen Interessen bedingte Gemengelage.

    Danke für den link, mal sehen, wann ich Zeit finde, den Mengensatz zu lesen

  4. Da Stefan

    Und nicht nur das: Zusätzlich entfallen auch bei Auftragsvergabe an eine GmbH die Abgaben an die Künstlersozialkasse.

    Tja, auf den ersten Blick schon. Aber die KSA fällt auf jeden Fall an – nur muss diese eben die GmbH abführen. Und wo diese Kosten dann aufge­schlagen werden, ist auch klar. Ergo: nix da mit Kostensparen!!! Das Drängen auf eine GmbH-Gründung ist daher total irrele­vant und hat mit der KSK nur auf den ersten Blick was zu tun!

  5. Lars Schulz

    Mal abge­sehen davon, dass verschie­dene Freiberufler zu einer GmbH Gründung gedrängt werden könnten… Was spricht denn für mich als Freiberufler für/gegen eine GmbH Gründung…

    Kann mir jemand da Links o. Ä. schicken…

    Danke schonmal

  6. HD Schellnack

    Die Künstersozialkassenabgabe, mit der unter anderem auch unsere Kunden massiv belangt werden, ist einer der Gründe, warum eine GmbH über­haupt erst span­nend für uns wird als Geschäftsform – ob mit einem euro oder 25.000 ist dabei völlig egal.

  7. Harry

    @ Lars: Der einzige gröbere Nachteil besteht darin, daß Du als GmbH Gewerbesteuer zahlen musst, als Freiberufler nicht.

    @ Allgemeinheit: Nach bishe­rigem Recht kann sich der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH nicht von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen Ergo muss er diese Kosten auf seinen Stundensatz aufschlagen und ist somit für den Auftraggeber nicht güns­tiger als ein Angestellter (mal abge­sehen von Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Kündigungsschutz)

  8. michael

    @ henning (off topic)

    (Klugscheissmodus an) Der Bundestag ist das von uns gewählte Parlament. Die Bundesversammlung hat nur eine Aufgabe – den Bundespräsidenten zu wählen. (Klugscheissmodus aus)
    Zu der neuen GmbH-Form kann ich leider nichts sagen, habe mich leider noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt …

  9. Henning

    @ michael (auch off topic)

    recht haste, sprach­liche Nachlässigkeit meiner­seits: Volksvertretung war der gesuchte Begriff, der mir grad nicht einfiel.

    @ HD

    Warum eine Kapitalgesellschaft für EUCH inter­es­sant ist, wenn es doch der Kunde ist, der die Abgabe spart, das versteh ich nicht *verwirrt­kuck*? Als Kapitalgesellschaft zahlt ihr die Abgabe doch selbst, an Stelle des Kunden, wie Da Stefan schon richtig erkannt hat. Das wäre auch in Ordnung – sozu­sagen als Service – wenn der Kunde bereit wäre, die Mehrkosten dafür zu tragen. Diese sind:

    – doppelte Buchführung und Bilanzierung
    -Gewerbesteuerpflicht, neben der Steuer selbst bedeutet dies:
    – Liquiditätsverknappung in Höhe der GmbH-Einlage oder der UG-Zwangsrücklage
    – Liquiditätsverknappung in Höhe eines Jahressteuervolumens wegen der sofor­tigen Fälligkeit der Gewerbesteuer im Gegensatz zur vergleichs­weise späten Fälligkeit der Einkommenssteuer
    – Eigenes Aufkommen für den Teil der Künstlersozialabgabe, den sonst der Kunde zahlt
    – IHK-Pflicht

    Die Realität sieht anders aus. Gerade jene Kunden, welche frei­be­ruf­liche Designer bedrängen eine Kapitalgesellschaft zu gründen, zeigen regel­mässig kein Verständnis für den Wunsch die erhöhten Kosten durch erhöhte Honorare zu kompensieren.

    Es gibt durchaus Situationen, in denen die Gründung einer Kapitalgesellschaft dem Designer Vorteile bietet. Dass die Zahlungsverpflichtung zur Künstlersozialabgabe vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer über­geht, gehört nicht zu diesen Vorteilen.

  10. amenthes

    Würde mir, als Laie, jemand erklären, worin genau die Gefahr für den Designer besteht?

  11. Christian

    amen­thes, das hat Henning doch erlärt:

    als Freiberufler schreibst du Rechnungen an deine Kunden. Die KSK (Künstlersozialkasse) kann eben­falls eigene Forderungen an deine Kunden stellen (etwa 5,irgendwas % des Auftragsvolumens). Das darf die KSK, da der Gesetzgeber die Freiberufler schützen will und diese Berufsform unter­stützen will.

    Wenn dein Kunde jetzt eine GmbH beauf­tragt, darf die KSK keine Forderungen stellen. Also spart dein Kunde die 5% ein und die GmbH hätte einen Wettbewerbsvorteil.
    Jetzt ist geplant, dass man GmbHs auch ohne 25.000 € Startguthaben gründen darf, damit wird diese Rechtsform auch für Einzelpersonen inter­es­sant, also auch für Gestalter.

    Henning befürchtet nun, dass Firmen ihre ange­stellten Gestalter behutsam über­reden, sich selbst­ständig zu machen oder dass Gestalter, die über­wie­gend für ein paar Kunden arbeiten, eben­falls dazu genö­tigt werden, eine GmbH zu gründen.

    Der Kunde hätte dann die 5% gespart, dafür muss der Gestalter den vollen Verwaltungsaufwand einer GmbH betreiben. Wer das jemals selbst gemacht hat, wird froh sein, davon befreit zu sein.

    Wenn die GmbHs jetzt eben­falls KSK-pflichtig würden, wäre der Vorteil dahin und die Rechte der Freiberufler gestärkt.

    ok?

  12. Sam

    Also statt 1€-GmbH lieber GmbHs KSK-pflichtig machen.

    Meine Kunden hatten mich auch gedrängt eine GmbH oder Ltd. zu gründen. Mein Steuerberater hat mir davon abgeraten.

    Aber ab wann lohnt sich eine GmbH und mit welchen genauen vorteilen?

  13. Christian

    Also statt 1€-GmbH lieber GmbHs KSK-pflichtig machen.

    nein, ruhig 1€-GmbH, aber KSK-pflichtig :-)

    man sagt, dass sich eine GmbH ab einem Jahresumsatz von etwa 100.000 € lohnt. Durch die ganzen Buchungsvorgänge und Verpflichtungen ist immer viel Geld gebunden. Außerdem braucht man einen guten Steuerberater. Als Grafiker kann man seine Steuern mit ein biss­chen Elan selber machen.

  14. michael2

    Also ist die KSK bzw. das Gesetz dazu doch wohl eher das die Probleme verur­sa­chende Element, oder?

  15. Christian

    Wie mans nimmt. Ursprünglich war die KSK mal gedacht, um Künstler zu fördern und zu schützen. Die Berufsgruppen haben sich seitdem ziem­lich verän­dert. Viele bieten Dienstleistungen, erstellen aber auch urhe­ber­recht­lich geschützte Dinge.

    Ein Kollege von mir ist Fotografenmeister und darf nicht in die KSK, da die ihn als Handwerker einstufen, seine Auftraggeber belangt die KSK aber dennoch fleißig, da er ja Dinge erstellt, die dem Urheberrecht unter­liegen. Absurd und ärger­lich. Ihm schadet die KSK mehr als sie nützt.

  16. ole

    Mal grund­sätz­lich: Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, wer kein Kapital hat, sollte keine GmbH gründen. Wer eine GmbH gründet, für den ist i.d.R. die KSK nicht geeignet. Abgesehen davon, habt Ihr unend­liche laufende Kosten: Buchhaltung, Steuerberater, Bilanzpflicht und Vorsteuer! d.h. jeder der eine GmbH gründet sollte Kapital haben, sonst: Finger weg. Oder Ihr seit schneller pleite, als Ihr es glaubt und Ihr haftet dafür.

  17. markus

    Auch als GbR oder Freiberufler kann man schon Kosten für alles das haben, was du, Ole, aufzählst. Und auch ein Freiberufler, ob nun als GbR-Gesellschafter oder allein, haftet auch mir all seinem Eigentum immer für alles, was er tut. So gesehen gäbe es da eher den GmbH-Vorteil durch die beschränkte Haftung 25000 Euro.
    Und noch was: Wer sagt eigent­lich, dass man als GmbH auto­ma­tisch Gewerbesteuer zahlen muss? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ob nun als GbR oder Freier oder GmbH, ist Gewerbesteuer zu zahlen, Gegenstimmen?

  18. markus

    Okay, habs gerade selbst gefunden: Kapitalgesellschaften unter­liegen (da Gewerbebetrieb) immer der Gewerbesteuer …

  19. ole

    Du haftest auch über die 25 tsd Marke hinaus, bereits bei leicht fahr­läs­siger Handlung, wenn Du Geschäftsführer einer GmbH bist. Der Glaube einer beschränkten Haftung ist ein Irrglaube. Wenn Du steu­er­lich den «Künstler Status» hast, zahlst Du keine Gewerbesteuer. Aber das ganze ist ein «weites Feld» was hier dann doch zu weit führen würde. Ich würde zwei Steuerberater fragen – ich empfehle zwei, weil ich schon mal einen Steuerberater wegen Unfähigkeit raus­ge­worfen habe.

  20. sebastian

    Wie Markus richtig bemerkt, zahlt man als GmbH immer Gewerbesteuer, ob Künstler oder nicht. Mich würde aber mal inter­es­sieren, wer von Euch mit welchen Dienstleistungen vom Finanzamt als gewer­be­steu­er­pflichtig einge­stuft wird und wer nicht. Unser Finanzamt kann sich seit vier Jahren zu keiner Entscheidung durchringen …

  21. microboy

    mich möchte das finanzamt gerne als gewer­be­trei­benden einstufen. ich arbeite als frei­be­ruf­li­cher grafik­de­si­gner im eigenen büro für mehrere kunden. seit einem guten jahr geht es zwischen meinem anwalt und dem finanzamt immer hin und her … sehr ärgerlich!

  22. HD Schellnack

    Ähm, Buchhaltung, Vorsteuerkosten uswpp (Bilanz nicht, nur normae G&V) hab ich sowieso. Ab einem gewissen Volumen ist das ebenso nötig wie die Vermögensschadenhaftpflicht, die Unfallversicherung für Mitarbeiter und und und… Gewerbesteuer wird ab einem gewissen Umsatz auch fällig und mit der Krankenkasse liege ich so brutal am oberen Limit, dass meine Mitgliedschaft in der KSK auch nicht mehr viel bringt, Henning.

    Was NICHT gut ist, aller­dings, ist, wenn Kunden rück­wir­kend im fünf­stel­ligen Bereich an die KSK Gelder abzu­führen haben. Was da derzeit passiert ist ideal, um Kunden an große Agenturen zu vertreiben. Bei Pitches wird das zu einem realen Knock-Out-Thema für die poten­ti­ellen Auftraggeber. Ich kann den Staat gut verstehen, der hier eine Einnahmequelle entdeckt hat bzw nich weiter ausge­nommen werden möchte, aber die Lösung, dass selbst ein Austritt aus der KSK die pauschale Abgabe nicht beendet, ist hölich formu­liert strange. Zentral ist die Möglichkeit, als Dienstleister meinen Kunden vor solchen nach­ge­la­gerten staat­li­chen Kosten zu befreien.

  23. HD Schellnack

    Ich fänds ja auch nicht gut, wenn ich einen Elektriker für 5000 Euro etwas machen lasse, und danach kommt ein Amt und will nochmal 5% davon – rück­wir­kend für die letzten Jahre.

  24. Henning

    @ HD, nee fänd ich auch nicht gut, keine Frage. Aber dann gleich aus Mitleid mit dem Auftraggeber die 5% für den Rest des Lebens selbst zahlen, scheint mir auch keine durch­dachte Aktion zu sein. Dein Auftraggeber hätte eigent­lich die ganzen Jahre die Abgabe zahlen müssen, das ist doch nicht Dein Fehler, HD.

    Und lass mich mal rechnen: 5% Deines Umsatzes mit _einem_ Kunden = gleich fünf­stel­liger Betrag? Das sind ja mindes­tens 200.000 Euro, nur mit diesem einen Auftraggeber. Hm, da kann man schon über eine GmbH nach­denken, falls Du noch zwei, drei weitere Kunden dieses Kalibers hast. Für Freiberufler, die gerade mal 25 – 30.000 Euro Gewinn im Jahr einfahren ist das jedoch keine Lösung, weil es faktisch Hartz-IV-Niveau für ein, zwei Jahre bedeutet. Denn man kann deswegen eben nicht höhere Honorare berechnen, wie irrtüm­lich die SPD glaubt (IM ERNST! Das Marie-Antoinette-Argument*! Von der SPD!).

    Zur Klarstellung: Es geht es nicht um Deinen eigenen Abgabenteil in der KSK, sondern um das Äquivalent zum soge­nannten „Arbeitgeberanteil“: der Teil, den die Kunden schon seit 25 Jahren zahlen müssen (oder hätten zahlen müssen, im Fall Deines Kunden). Als GmbH zahlst Du den selbst – egal ob Du selbst nun Mitglied bist oder nicht. Du zahlst ja auch die KS-Abgabe auf jene Honorare, die Du Deinen freien Mitarbeitern zahlst (tust Du doch, oder?).

    Und, ja richtig – das führt zu einer Doppel- und-Dreifach-Abgabe bei der Bearbeitung von Aufträgen in Netzwerken von Freischaffenden, und ja, auch richtig, das ist zwei­fellos eine skan­da­löse Bevorzugung der Kapitalgesellschaften.

    Deshalb fragt man sich, ob even­tuell eine verdeckte Absicht dahinter steckt, wenn mitten in die KSK-Erfassungskampagne hinein durch die 1-Euro-GmbH die Hürde für den Einstieg in eine Kapitalgesellschaft deut­lich nied­riger gelegt wird, weil ja zunächst keine 25.000 auf den Tisch gelegt werden müssen. Davor muss jedoch drin­gend gewarnt werden. Der normale Freiberufler mit seinen 20-40.000 Euro Jahresgewinn braucht eine Kapitalgesellschaft so drin­gend wie einen Kropf, da bin ich ganz bei Ole (guter Punkt, das mit der Haftung, wird immer wieder übersehen).

    *»Das Volk hungert, weil es kein Brot hat? Dann soll es eben Kuchen essen!«

  25. Henning

    @ HD

    Nachtrag 1
    Deine KSK-Mitgliedschaft »bringt« beson­ders dann in abso­luten Zahlen viel, wenn Du hohe Krankenkassenbeiträge zahlst (»brutal am oberen Limit«) – 20 % staat­li­cher Zuschuss sind eben immer 20 %. Wenn Du künst­le­ri­sche Leistungen erbringst, besteht im übrigen keine »Wahlmöglichkeit«. Du musst in diesem Fall Mitglied der Künstlersozialkasse sein (lese KSVG), Ausnahmen sind eng gefasst. Ob Du das möch­test oder ob Du (oder das Finanzamt) das über­haupt als Kunst ansiehst, was Du da machst, ist irrele­vant. Wenn Kunst, dann KSK.

    Vielleicht trifft ja diese Ausnahme auf Dich zu: Man kann sich von der KSK-Mitgliedschaftspflicht von der KSK befreien lassen, wenn der Jahresgewinn dauer­haft über einer bestimmten Grenze liegt. Das befreit dann trotzdem nicht Deine Kunden (nur zur Sicherheit nochmal :).

    Nachtrag 2
    Auch die Unfallversicherung für Mitarbeiter ist gesetz­lich vorge­schrieben, da gibt es eben­falls keine »Wahlmöglichkeit«. Diese Pflicht ist nicht umsatz­ab­hängig. Wenn Mitarbeiter, dann Unfallversicherung.

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