Neuer Online-Kalkulator für Designer vom AGD

Seit 1979 widmet sich die Allianz deut­scher Designer (AGD) mit ihrem Tarifpartner Selbständigen Designstudios (SDSt) der Frage »Was kostet Design?«: mit dem Vergütungstarifvertrag Design, der 2011 in der 8. Auflage erschienen ist. Nun gibt es auf www​.vtv​-online​.de erst­mals eine Online-Version des 200 Seiten starken Druckwerks, mit über 800 beispiel­haften Leistungspositionen.

In drei Schritten führt VTV Online die Nutzer durch das umfang­reiche Nachschlagewerk:

  1. Recherche: Beim kapi­tel­weisen Blättern oder per Stichwort-Suche wählt man die ange­fragten Designleistungen aus
  2. Kalkulation: Mit wenigen Klicks wird der flexible Nutzungsfaktor auf die Wünsche des Kunden ange­passt und gege­be­nen­falls ein indi­vi­du­eller Stundensatz eingegeben
  3. Angebot: Weitere Leistungen (wie Reinzeichnung, Drucküberwachung, Prototypoing) und Auslagen werden hinzu­ge­fügt, die Kundenanschrift einge­geben und fertig ist das expor­tier­bare Angebot

VTV Online ist im Jahresabonnement erhält­lich. AGD Mitglieder erhalten die Pro-Version zum vergüns­tigten Preis von 20,– €, alle Kreativen und Unternehmer, die schnell und einfach kalku­lieren möchten, bekommen den vollen Leistungsumfang für 60,– € jähr­lich. Mit der Free-Version, die die 200 wich­tigsten Leistungsposten des VTV Design schnell kalku­lierbar macht, stellt die AGD allen Kreativen und ihren Kunden das nütz­liche Werkzeug kosten­frei zur Verfügung.

»Seit der Gründung 1976 ist es unsere Kernaufgabe, frei­be­ruf­liche Designerinnen und Designer aller Bereiche zu unter­stützen, ihre Selbständigkeit erfolg­reich zu gestalten. Deswegen öffnen wir den Zugang zum VTV Design für alle Kreativen … auch für die zukünf­tigen Auftraggeber, die von manchen Angebots-Plattformen das Gefühl vermit­telt bekommen, dass profes­sio­nelle Kreativität in ein paar Minuten und mit ein paar hundert Euro abrufbar sei«, erläu­tert AGD Geschäftsführerin Victoria Ringleb die freie Funktionalität des VTV Online gegen­über der Presse.


17 Kommentare

  1. Christoph

    „Design rechnet sich“ – Typografie aber auch. Ich freue mich über den Kalkulator, aber nicht über die fehlende fi-Ligatur in „Grafikdesign“ und am wenigsten über die ille­galen Webfonts …

  2. Jürgen Siebert

    Holla … du bist sicher, dass hier kein lizen­zierter Webfont im Einsatz ist sondern ein mani­pu­lierter Print-Font? Das wäre mehr als peinlich.

  3. Christoph

    Ja, ganz klar im CSS ersicht­lich. Und im Font ist zu sehen, daß mit FontForge Webfonts aus alten Print-Fonts gebas­telt wurden.

    (Ich bin über­haupt nur über die FontFont-unty­pi­sche schlechte Bildschirmdarstellung drauf gekommen)

  4. Andreas Maxbauer

    Das ist in der Tat für uns als einem dem Urheberrecht verpflich­teten Verband ober­pein­lich! Vielen Dank für den Hinweis!

    Wir haben sofort nach Christophs Posting bei dem Programmier-Dienstleister des VTV online nach­ge­fragt. Der Projektleiter ist zwar gerade im Urlaub aber seine Vertretung klemmt sich gerade dahinter.

    Ist hier ein Fehler entstanden, wird er natür­lich auf der Stelle korri­giert. Mit lizen­sierter Schrift, wie es sich gehört.

    Wir bleiben dran.

  5. Andreas Maxbauer

    Was war: Der Programmierdienstleister der AGD hat für die Schriftentscheidung die Scala Sans geript. Danach hat er dann versäumt, sie durch den korrekten Web-Font zu ersetzen und diesen entspre­chend zu lizen­zieren. Das ist doof, das hätte nicht passieren dürfen, ist es aber.

    Was ist: Die Sache ist unserem Programmierer furchbar pein­lich und er hat sich dafür entschul­digt. Das tun wir als AGD auch, denn wir hätten da eben­falls aufmerk­samer sein können. Nun sitzt unser Dienstleister bereits an der Nachbesserung, so dass wir uns bald an einer typo­gra­fisch und recht­lich einwand­freien Version erfreuen dürfen.

    Was sein wird: Wir werden künftig stärker darauf achten, dass solche Fehler nicht wieder vorkommen. In unseren Werkverträgen stehen zwar entspre­chende Passagen aber bei der Kontrolle können wir aufmerk­samer werden. Und Christoph Koeberlin erhält als Dankeschön für seine Aufmerksamkeit und seine Meldung einen Vergütungstarifvertrag gratis. Gedruckt oder online – wie möch­test Du ihn haben Christoph?

  6. Jürgen Siebert

    Vielen Dank für die rasche Klärung, Andreas.

  7. flow

    Mal eine indis­krete Frage in die Runde:
    Die Kalkulationsbeispiele des AGD plat­zieren einen Löwenanteil der Wertschöpfung bei den Nutzungsrechten.

    Beispiel
    Broschüre für ein mittel­stän­di­schen Unternehmen, 20 Seiten, 5.000 St. Auflage:
    Entwurfsleistungen (inkl. Text, Fotografie + Illustration): 10.218 Euro; Nutzungsrechte: 7.152,60 Euro; Weitere Leistungen (Beratung, Korrekturen, Präsentationen, RZ): 4.212,– Euro
    Gesamtsumme: 21.582,60 Euro (davon ca. 30% Nutzungsrechte)

    Ich will jetzt gar nicht von den Summen, Tagessätzen und kalku­lierten Zeiten reden – das ist wahr­schein­lich indi­vi­duell und je nach Auftrag verschieden.

    Mich würde inter­es­sieren, wie realis­tisch und prak­ti­kabel die Gemeinde diesen Umgang mit Nuztungsrechten im Prinzip einschätzt. Das ist ja im Rahmen der aktu­ellen Diskussion über GEMA, Crowdsourcing und krea­tives Prekariat nicht ganz unbedeutend.

    Um mit gutem Beispiel voran zu gehen (und nur deshalb ist dieser Post ausnahms­weise anonym): Wir berechnen nur noch Nutzungsrechte, wenn die Lizensierung eines Entwurfsobjektes augen­schein­lich Sinn macht – z.B. bei einem Erscheinungsbild oder bei einem Corporate Font. Hier liegt es in der Natur der Sache, dass gerade die Nutzung einen beson­deren Anteil an der Wertschöpfung haben muss, weil der Entwurf bei dem späteren Erstellen vieler, einzelner Medien immer wieder neu genutzt wird.

    In anderen Fällen haben wir die Erfahrung gemacht, dass Nuztungsrechte unheim­lich schwer zu vermit­teln sind und zu stän­digen Missverständnissen führen. In dem o.g. Beispiel könnte der Entwerfer ein erneutes Nuztungsentgelt verlangen, wenn die Broschüre länger als ein Jahr in Gebrauch ist. So müsste diese weitere Nutzung oder ein Nachdruck vom Kunden bei uns ange­meldet werden oder wir würden es selber raus­finden und dann – zur Überraschung des Auftraggebers – nach­for­dern. Ergebnis: Die Kundenbeziehung wird durch immer neue Diskussionen belastet bis hin zu dem Punkt, dass sie aufge­löst wird. Wir arbeiten deshalb mit unter­schied­li­chen Tagesätzen für unter­schied­lich große Auftraggeber und versu­chen die Nutzung so zumin­dest teil­weise „einzu­preisen“.

    Um es anders herum zu sagen: Mir ist es wich­tiger, im Ergebnis ein ange­mes­senes Honorar zu erzielen und möglichst wenig Geld-Diskussionen führen zu müssen als meine Auftraggeber über den Sinn von Nutzungsrechten für geis­tige Leistungen aufklären zu müssen (was am Ende doch nicht klappt und nur Ärger gibt).

    Wie macht ihr das und findet ihr diesen Aufbau des Vergütungs-Systems des AGD realis­tisch (oder bildet er eher ein Ideal ab)?

  8. Christoph

    Vielen Dank für das nette Angebot, Andreas, und vor allem für die rasche Klärung!
    Aber zum einen habe ich den Vergütungstarifvertrag bereits als gedruckte Version und zum anderen möchte ich das sowieso nicht annehmen. Falls Ihr mal Beratungsbedarf zum Thema (Web-)Fonts habt, stehe ich gern zur Verfügung!

  9. Anonyma

    Eine inter­es­sante Diskussion und ich mache es wie mein Vorredner ausnahms­weise auch anonym weil es in der Tat kein einfa­ches Thema ist. Seit ich frei­be­ruf­lich arbeite (seit fast acht Jahren) ist das Thema grund­sätz­lich ein Problem. Die meisten Kunden kennen es gar nicht und fragen sich (bzw. mich), warum sie für die Leistung und dann auch noch mal für die Nutzung bezahlen müssen. Und ich muss gestehen, sie haben in gewisser Weise ja auch recht. Ein wenig ist es ja, als würde man z.B. ein T-Shirt kaufen und müsste jedes Mal wenn man es trägt dafür noch mal zahlen.

    Ich habe es eine zeit­lang auch ernst­haft probiert die Nutzungsrechte geson­dert auszu­weisen bzw. bei der ersten Projektbesprechung vor Auftragserteilung darauf hinge­wiesen, dass diese dann eben anfallen. Das hatte immer lange Diskussionen zur Folge (»Ich dachte Nutzungsrechte wären noch mal 60 Euro aber nicht soooo viel.«), so dass ich irgend­wann dazu über­ge­gangen bin, sie im Endbetrag für mich akzep­tabel zu »verste­cken«. In Zeiten des Internets, verschie­dener Medien und Endgeräte und der Globalisierung im Allgemeinen ist es eh schwierig nach­zu­voll­ziehen, was mit dem Logo eigent­lich so passiert und gerade die von der AGD vorge­schla­genen Nutzungsrechte konnte ich noch keinem Kunden vermitteln.

    Dennoch würde mich auch sehr inter­es­sieren, wie die anderen das handhaben.

  10. merz

    @flow
    Nutzungsrechte und Honorare – ein schwie­riges Thema. Ich arbeite als freier Grafiker und würde nach Ihrer Modellrechnung mehrere Millionen Euro Umsatz im Jahr machen. Das wäre natür­lich prima. Doch irgendwie habe ich das Gefühl, dass es auch unan­ge­messen wäre.

    Vor einigen Jahren habe ich noch für drei verschie­dene Agenturen (jeweils weniger als 10 Mitarbeiter) gear­beitet. Da hatte ich ein wenig Einblick in deren Vergütung (nicht in die genaue Zusammensetzung)

    Beispiel: 40-seitiges Mitarbeitermagazin (Layout und ein wenig Bildrecherche)
    Agentur A: 32.000,- Euro
    Agentur B: 17.000,- Euro
    Agentur C: 3.800,- Euro

    Der Chef von Agentur A ist Besitzer von vielen Häusern und Wohnungen, der Chef von Agentur C ist Besitzer von vielen grauen Haaren.

    Fazit: Ich schaue meist in das Vergütungssystem des AGD, damit ich einen Richtwert habe und modi­fi­ziere dann nach Bauchgefühl. (wieviel ist mein Kunde bereit zu zahlen, so dass er noch ein »gutes« Gefühl dabei hat) Nutzungsrechte rechne ich nicht ein – meiner Meinung nach ist ein ange­mes­senes einma­liges Honorar voll­kommen ausreichend.

  11. Christian

    Auch wenn sich Vergütungen für Nutzungsrechte unmit­telbar aus dem Urheberrecht logisch herleiten lassen, sind sie in der Praxis – wenn über­haupt – viel­leicht noch von großen Agenturen oder Star-Designern durch­setzbar, die sich ihre Kunden aussu­chen können.

    Die vom AGD vorge­schla­genen Honorar-Richtlinien gehen aus meiner Sicht an der Alltagspraxis der meisten Designer völlig vorbei.

  12. grafalex

    Sehr schön, dass es endlich mal Online-Versionen gibt – auch eine for free. Aber geht das nur mir so, oder findet jemand anders die durch­gän­gige Versal-Copy auch schon am Rande der „Augenkrebserei“?! Das ist doch furchtbar zum Lesen …

  13. Andreas Maxbauer

    @grafalex: Die Typo ist mitt­ler­weile gerichtet, inkl. der von Christoph gewünschten Ligaturen.
    Die Seite stand im Rahmen der „Schriftumstellung“ (s.o.) für eine drei­viertel Stunde in Kapitälchen herum. Das war zwar eine inter­es­sante Erfahrung, aber nicht so optimal lesbar ;-)

  14. anonym

    Wir weisen Nutzungsrechte aus, auf Grundlage des AGD. Allerdings machen wir das bei jedem Kunden unterschiedlich.
    Teils gewähren wir Rabatte darauf oder lassen sie bei kleinen Aufträgen weg weil wir es einfach nicht kommu­ni­zieren können.
    Von vielen Kollegen weiß ich, dass diese einen Mittelwert der Nutzungsrechte in ihren Tagessatz einkal­ku­lieren. Wir möchten das aber nicht so hand­haben auch wenn das Erklären viel Kraft kostet und beim Kunden oft Verwirrung stiftet. Ich denke auch, dass die Richtlinien an der Alltagspraxis vieler Designer (und Projektmanager) vorbei­gehen, missen will ich sie aber nicht da uns sonst Einnahmen (die uns auch zustehen) verloren gehen würden.

  15. Allein

    Grundsätzlich erwähnen wir die einge­räumten Nutzungsrechte auf unseren Rechnungen, das muss sein, damit die Auftraggeber gemäß unserer AGB recht­lich abge­si­chert sind. Im Regelfall aber steht der Einräumung von Nutzungsrechten keine geson­dert ausge­wie­sene Vergütung gegen­über. Ich will sie gar nicht als „einge­preist“ benennen, faktisch werden diese einfach nicht vergütet, auch wenn ein für Grafiische Arbeiten höherer Stundensatz (z.B. gegen­über Illustration) das z.Tl. ausgleicht.
    Bei deut­lich „krea­tiven“ Aufgaben, denen man eine gewisse Schöpfungshöhe oder einen echten Werkcharakter nicht abspre­chen kann (z.B. Illustrationen), werden die Rechte indi­vi­duell einge­räumt und auch vergütet.
    Grundsätzlich aber versuche ich schon das Thema nicht totzu­schweigen und, wo es sich anbietet, zur Sprache zu bringen.

    Es ist reich­lich paradox, wenn wir Designer unserem eigenen Berufsverband vorwerfen uns zu hohe Honorare vorzu­schlagen und wir diese auch noch selbst sabo­tieren. Allerdings muss auch ich zugeben dass ich die Nutzungsrechte-Faktoren, speziell bei inten­si­verer Nutzung, eben­falls für deut­lich (!) zu hoch erachte, zumin­dest zu hoch für den aller­größten Teil des Marktes. Eine Vervierfachung meines Werkhonorars ist mir zumin­dest noch nie gelungen, und ich hatte schon ab und zu Kontakt zu dem einen oder anderen zahlungs­kräf­tigen Auftraggeber

  16. Leipzigerin

    Ich bin Mitglied im AGD und kenne niemanden, der ernst­haft danach kalku­liert. Die Preise sind lächer­lich über­zogen, Nutzungsrechte sind keinem Kunden vermit­telbar. Der ganze Tarifvertrag wird in meinem Kollegenkreis nur zur Erheiterung bzw. Erbauung genutzt. Die tatsäch­li­chen Stundensätze liegen bei 30-40 Euro netto und nicht bei 90! Es gibt hier auch sicher­lich keine einzige Firma, die für eine Broschüre 21.000 Euro für Gestaltung ausgibt. Keine. Druckereien und Werbemittelfirmen bieten „Gestaltung“ für 30 Euro extra zu den Druckkosten an – das ist die Realität.
    Mich würde wirk­lich mal inter­es­sieren, ob es woan­ders andere Realitäten gibt…

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