Kundenfragen zu Font-Lizenzen
FontShop-Kunde Christian Otto hat uns heute mit Fragen zu Fontlizenzen bombardiert, die ich gerne auf diesem Weg beantworten möchte, weil es noch mehr Designer interessieren könnte.
Wieso muss man bei der Lizenzierung eine Firma angeben?
Weil die meisten Schriftenhäuser davon ausgehen, dass Fonts gewerblich genutzt werden. Daher gibt es das Feld Firma, in das Sie als Einzelperson zum Beispiel »Grafikdesign« hineinschreiben können.
Was ist, wenn man Privatperson ist? Bekommt man keine Lizenz als Privatperson ohne Firma/Agentur?
Jeder Mensch mit Mac oder PC kann digitalisierte Schriften lizenzieren. Die Bezeichnung »Angebote nur für Industrie, Handel und Gewerbe« in den FontShop-Drucksachen oder auf der Webseite ist rechtlich vorgeschrieben, wenn sich die angebotenen Produkte an Geschäftskunden widmen und Preise ohne Mehrwertsteuer angegeben sind (wie bei der »Metro«).
Was ist wenn man bei einer Agentur arbeitet und sich privat Schriften kauft?
Falls es nicht ihre eigene Agentur ist und sie angestellt sind: Sie dürfen ihre privaten Schriften nicht auf den Computern der Agentur installieren. Unabhängig davon dürfen Sie natürlich zu Hause oder – mit einem eigenen Laptop – in/für die Agentur Dokumente mit den Schriften erstellen. Wie sie das Ihrem Finanzamt erklären, muss ich Ihnen überlassen.
Muss man dann die Lizenz bei einem Agenturwechsel (neue Firma) ändern lassen? Geht das überhaupt?
Lizenzen können umgeschrieben (Agentur ändert ihren Namen, wird aufgelöst, zwangsversteigert, …) und erweitert werden (Nachlizenzierung bei der Installation auf zusätzlich eingerichteten Arbeitsplätzen).
Auf www.fontblog.de findet man hierzu sehr wenige brauchbare Informationen. Auch wenn man dort eine Schrift via Download erwirbt, hat man keine Einsicht über die Lizenz.
Doch, haben Sie. FontShop vertreibt die Schriften von über 60 Herstellern, die alle zu unterschiedlichen Lizenzbedingungen angeboten werden. Um sie nicht mit einer Unmenge juristischer Paragraphen zu konfrontieren, haben wir den kleinsten gemeinsamen Teiler dieser Texte beim Betreten des Warenkorbes unter Schriftlizenzen zusammengefasst. Die für die jeweils erworbene Schrift geltenden Lizenzbedingungen erhalten sie nach dem Einloggen in den Warenkorb und vor dem Bezahlvorgang.
Ein PDF, in dem das Recht auf die Schrift bestätigt wird (mit Namen etc.) findet man nicht. Muss man mit der Rechnung beweisen, dass man die Schrift tatsächlich erworben hat?
Genau so ist es: Ihre Rechnung ist der Nachweis für die Schriftlizenzen. Dort sind alle wichtigen Angaben festgehalten, die der Lizenzgeber erwartet, einschließlich Standort und Anzahl der Rechner, auf denen Sie die Schriften installieren dürfen.
41 Kommentare
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Michel
Jetzt wurden ja ab und zu mal kostenlos Fonts im Fontshop verteilt. Wie siehts denn da mit den Lizenzen aus? Was darf man mit den Schriften anstellen?
Christian
Super! Danke für die ausführlichen Antworten! Damit wurde sicher nicht nur mir weitergeholfen.
Jürgen
@Michel: Die von Dir erwähnten kostenlosen Test-Fonts werden mit einem Lizenztext vertrieben, der ihre Benutzung beschreibt. Ist da etwas Unverständliches formuliert?
Nils
Wie sieht’s eigentlich aus, wenn man Schriften im Auftrag lizenziert? Dann sind Rechnungsinhaber und Lizenznehmer ja zwei verschiedene Personen. Wie läuft das hier?
Michel
Ups, ja. Ich werf nochmal einen Blick rein.
thomas
nils. verstehe ich nicht ganz. der kunde kann sie doch selber kaufen. in den meisten fällen sind die ja eh gewerblich unsere kunden. und schriften für omas 80ten musst du selber kaufen.
aber eine trennung von rechnung und lizenz macht keinen sinn, weil der kunde dann gar nichts von der schrift = ware hat.
bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. ;-)
Daniel
Und wenn ich mit der Schrift ein Logo mache, und dieses dann in Pfade umwandle und dem Auftraggeber zur Verfügung stelle, so muss er keine Lizenz erwerben, oder? Sondern nur ich als Entwerfer?
Jürgen
Das stimmt, Daniel.
fab
…was ist mit fonts welche man verwenden möchte für eine website (@font-face Regel)?
sebastian
Dieser Satz der Bedingungen: „Es muss auch sicher gestellt sein, dass die Schriften-Software weder ganz noch teilweise aus solchen Dokumenten zu extrahieren ist.“ stößt mir auf. Meines Wissens gibts es X(Windows)-Tools um das Passwort auszuhebeln bzw. Teile zu extrahieren. Es scheint mir also kaum möglich obiges zu bewerkstelligen.
Jürgen
@ sebastian: Missverständnis. Es will Dir niemand verbieten, Texte oder Grafiken aus PDFs zu extrahieren, die meinetwegen auch passwortgeschützt sein können. Unzulässig ist das herausoperierten von FONT-Daten. Wenn Du PDFs mit Acrobat erstellst, dann bist Du auf der sicheren Seite. Es gibt andere Verfahren, da werden Schriften (installierbar) zu einem Dokument dazugepackt. Dieses Prozess verstößt gegen die Lizenzbedingungen für Font-Software.
sebastian
Danke Jürgen. Reicht eine schriftliche Bestätigung des Lizenznehmers zum Verschenken einer Schrift oder muss eine Lizenzumschreibung erfolgen?
Jürgen
Wie wird das bei Anwendungssoftware gehandhabt? Ich denke, mit dem Verkauf/Verschenken einer Software und dem dazugehörigen Papier (Rechnung, Eigentumsüberschreibung) sollte alles geklärt sein. Anschließend löscht der Alteigentümer den/die Font/s und der Neueigentümer kann sie installieren.
Petra
Das behandeln die Schrifthersteller unterschiedlich – ein Blick in das Enduser License Agreement schafft Klarheit (wenigstens in den meisten Fällen).
Mo
Auch, wenn die laufende Diskussion schon ein paar Tage her ist, will ich auch gerne noch eine Frage in die Runde werfen:
Muss eine Agentur als Dienstleister für Firmen (Kunden) benötigte Schriften selbst kaufen? Weil die Agentur nutzt die Schrift ja imgrunde nicht, sonderm eigentlich im engeren Sinne nur der Kunde.
Jürgen
Ich kenne eigentlich nur den umgekehrten Fall: Eine Agentur entwirft (und lizenziert dafür die Schriften), der Kunden benutzt die Drucksachen (wofür er weder Schriften, noch Schriftlizenzen braucht).
Schildere mir doch bitte mal einen konkreten Fall nach Deinem Muster …
Mo
Danke für die rasche Antwort!
Ich greife einfach nochmal das von dir genannte Muster auf:
„Eine Agentur entwirft (und lizenziert dafür die Schriften), der Kunden benutzt die Drucksachen (wofür er weder Schriften, noch Schriftlizenzen braucht).“
Wer bezahlt für die Schrift? Und falls es die Agentur macht, stellt sie die Kosten für den Erwerb der Schriftlizenzen dem Kunden in Rechnung?
Jürgen
Für die Schrift bezahlt immer der, der sie lizenziert, der damit arbeitet. Der Kunde/Auftraggeber arbeitet in dem von mir geschilderten Beispiel nicht mit der Schrift (solche Fälle gibt es jedoch auch). Wenn sich die Agentur nach dem Job für immer von dieser Schrift verabschieden möchte, kann sie die Lizenz an ihren Auftraggeber übertragen und sich dann auch dafür bezahlen lassen (was in meinen Augen nicht sehr sinnvoll ist). Solche Fälle sind dann sinnvoll, wenn der Kunde in eigener Regie und mit internen Grafikern die Vorgaben einer Agentur weiter führt.
Ob Du den Preis für eine Schrift an den Auftraggeber weiter gibst … warum nicht? Wenn sie eigens für diesen Kunden ausgewählt und angeschafft wurde, dann würde ich das auch so behandeln wie Agentur-Fotos, ein Shooting oder andere Kosten.
Lila
Wenn ich als Gestalterin im Indesign Druckdaten mit dem Befehl ‚Verpacken‘ sammle und zu Archivierungszwecken an den Kunden abgebe, verstosse ich dann gegen die Lizenzbestimmungen?
Jürgen
Lila, ich habe das auf diese Art noch nicht gemacht. Werden die Schriften beigefügt?
Wenn ja, und der Empfänger hat keine Nutzungslizenz für die beigefügten Schriften, dann ist das aus sichet der meisten Schriftenhäuser illegal.
felix
Darf ich mit einer GEKAUFTEN Schrift einen Schriftzug schreiben und dies als Logo verkaufen? Natürlich als vektorgrafik und auch leicht verändert (Dicke, kursiv, etc)! Oder gibt es bei Schriftbenutzung für professionelle Logos eine Sonderregelung?
Danke für schnelles Feedback, muss heut nacht abgeben!
Jürgen
Du darfst das … Keine Sonderregelung für Schriftbenutzung in Logos.
Johanna
Auch wenn mittlerweile einige Jahre ins Land gegangen sind, so finde ich diesen Beitrag (und vor allem die Kommentare) als frisch gebacken selbständig arbeitende Gestalterin äußerst hilfreich. Ich habe da noch eine Rückfrage:
> Ob Du den Preis für eine Schrift an den Auftraggeber weiter gibst … warum nicht?
Jürgen, was ist denn hiermit eigentlich gemeint? Den Kunden für die Schrift bezahlen zu lassen und die Lizenz nach getaner Arbeit an ihn weiterzugeben ja offensichtlich nicht, denn das wurde im selben Kommentar als „nicht sinnvoll“ angemerkt. Würde es bedeuten, den Kunden für die Schrift bezahlen zu lassen, obwohl ich sie behalte? Weil ich sie ja ausgesucht und extra für seine Sachen angeschafft und benutzt habe? Da ich mich bei diesem Thema noch etwas unsicher fühle, würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen :)
Jürgen Siebert
So in etwa war das gemeint. Der »Erwerb« einer Schrift bedeutet ja nicht, dass Du Eigentümerin wirst, sondern ein Nutzungsrecht für diese Schrift erwirbst. Wenn Du es primär für einen anstehenden Job erwirbst, spricht nichts dagegen, die Lizenzkosten (in voller Höhe oder 50 % oder irgendwie anders) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen … als durchlaufender Posten. Dabei ist es unerheblich, ob Du die Schrift später noch mal nutzen kannst. Niemand weiß das zu diesem Zeitpunkt, … und warum soll man sich darüber den Kopf zerbrechen.
Sina
Hallo, die letzten Einträge sind schon etwas älter aber ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage: Ich und eine Freundin haben uns neben der Uni selbstständig gemacht und arbeiten im Team unter einem Namen aber mit getrennten Steuernummern (haben also kein Gewerbe oder ähnliches angemeldet und schreiben dann eine Rechnung an den Kunden und an uns gegenseitig Rechnungen – ich hoffe das ist einigermaßen verständlich). Wenn wir jetzt für einen Auftrag eine Schriftlizenz erwerben, müssen wir dann beide die Lizenz erwerben oder können wir gemeinsam mit einer arbeiten?
Oliver Adam
Ihr betreibt aber eine Gewerbe und seid, da »unter einem Namen«, faktisch eine Personengesellschaft namens GbR nach BGB. Ihr müsst also ein Gewerbe anmelden, wenn »der eine Name« bleiben soll – aber auch als »Einzelkämpfer«. Die eigene Steuernummer bleibt in jedem Fall bestehen, da sie sich nur auf die Einkommensteuer bezieht. Die GbR ihrerseits bekommt eine eigene Steuernummer. Die GbR zahlt keine Steuern bis zu einem Jahresumsatz von, ich glaube, 24.500 Euro. Auf jeden Fall empfehle ich Euch, da mir Eure Konstruktion sehr wackelig erscheint, den Rat eines Steuerberaters. Das zahlt sich immer aus.
So oder so: Da Ihr faktisch eine GbR seid, bezahlt ihr die Lizenz auch nur einmal.
Jürgen Siebert
Vielen, vielen Dank, Oliver. Ich hätte das nie so kompetent beantworten können.
Sina
Vielen Dank für die Info. Wir haben zwar schon ein bisschen Beratung von der AGD bekommen, werden uns da jetzt aber nochmal intensiver mit auseinandersetzen. Auf jedenfall wissen wir jetzt, dass es doch nötig ist eine GbR oder BGB anzumelden.
Oliver Adam
Eine weitergehende Beratung ist sehr sinnvoll. Eine GbR ist eine »Gesellschaft bürgerlichen Rechts«, also eine Personengesellschaft. Googelt mal nach »Gründung einer GbR« – bei den IHK, den Industrie- und Handelskammern, findet Ihr immer guten Rat. Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Eine GbR im Sinne des BGB ist eine Personengesellschaft, die automatisch zustande kommt, wenn Ihr gemeinsam auftretet. Es gelten dann die Rechte, die im BGB niedergelegt sind.
Oliver Adam
@Jürgen: Danke für das Kompliment :-). Ich gebe es gerne für Deine täglichen, kompetenten Beiträge zurück :-) .
Neubauer Christian
Hallo, der Beitrag ist sehr interessant… Ich hätte dazu aber auch noch eine andere Frage, die leider in keiner bisher gestellten Fragen zum Tragen gekommen ist.
Mich würde nämlich folgendes interessieren:
Ich bin Fotograf und möchte für meine Kunden, aber auch für Bildagenturen Texte, Textpassagen, Logos und Motive mit Gegenständen, die eine Überschrift tragen ablichten und an die Bilder verkaufen. Die Schriften, die ich verwende waren bei der Software, die ich verwende beim Kauf dabei.
Darf ich das machen oder muss ich da generell eine spezielle Lizenz kaufen oder vom Lizenzbesitzer eine für solche Zwecke spezielle Erlaubnis einholen?
Danke…
Jürgen Siebert
Na klar, darfst Du das machen … dafür werden ja Schriften gemacht.
Peter Schulz
Hallo,
wie sieht das eigentlich aus, wenn man auf einer Website (als Web-Programmierer) eine Schrift verwendet, um dynamisch Grafiken zu generieren (also auf dem Sever), beispielsweise für Menüs usw. ? Reicht da eine „normale“ Lizenz der Schrift aus?
Danke.
Jürgen Siebert
Ich kann Dir die Frage so nicht beantworten, Peter, weil sie nicht präzise genug gestellt ist. Welche Schrift möchtest Du dafür verwenden:
A eine Systemschrift (Arial, Verdana, Georgia …)
B einen Webfont, der an die Besucher der Webseite geliefert wird
C von welchem Hersteller?
BJ
Hallo
Jürgen,
vielen Dank für die vielen Infos. Eine wichtige Frage hätte ich aber,
die noch nicht besprochen wurde.
Wenn man z.B. an einem Logo sitzt, und sich zig Schriftarten ausgesucht
hat, von denen man Screenshots macht und diese miteinander vergleicht.
Quasi als Samples um zu sehen, welche Schriftart am besten zum Logo
passt.
Der Kunde ist mit der Bildmarke zufrieden, die Schrift will er aber in
etlichen Formen sehen. So ähnlich wie bei Stockfotos, wenn man sich ein
„Layoutbild“ herunterlädt mit Wasserzeichen, ohne es direkt zu kaufen.
Der Kunde entscheidet sich dann für eine Schirftart, springt aber im
letzten Moment ab, da er das Logo nicht bezahlen kann/will.
Ärgerlich für mich, aber kann man nachvollziehen. Die Sache scheint
gegessen zu sein. Das Projekt landet in den Archiven, und die Schrift
wird nicht gekauft, da man es selber nicht gebrauchen kann. (Bold)
Jahre später aber, entdecke ich, dass der Kunde das Logo, obwohl er es
nicht bezahlt hat, fast 6 Jahre in Gebrauch hatte und es immer noch
nutzt. Er hat weder für das Logo gezahlt, noch besitzt er die Lizenz der
Schrift.
Was kann man da machen? Es ist ja nicht nur Diebstahl geistigen
Eigentums, sondern er nutzt auch noch eine Schriftart, die ich im
Fontshop gekauft hätte, wenn er nicht abgesprungen wäre. Und da ist ja
auch noch Linotype, quasi der Besitzer der Schrift.
Kann ich ihn verklagen und die Sache an Linotype weiterreichen, oder was
rätst du mir, lieber Jürgen?
Ich bin auf der einen Seite ziemlich sauer, aber auch enttäuscht, da ich
niemals gedacht hätte, dass Kunden so dreist sein können.
Ich freue mich auf deine Antwort.
Mit den besten Grüßen,
BJ
Jürgen Siebert
Hallo BJ,
du solltest zur Bewertung dieses Falles zunächst mal die 2 involvierten Lizenzen trennen: die Schriftlizenz und die Lizenz für das Benutzen Deiner Arbeit (Logo).
Wenn der Kunde ein Logo nutzt, das auf einer Schrift basiert, die Logo-Datei jedoch den zugrundeliegende Font nicht enthält (das ist z. B. bei den Formaten .gif, .jpg nicht der Fall, bei .eps und .pdf kann es auch ohne eingebettet Schriftdaten funktionieren) braucht der Kunden keinen Font zur Benutzung des Logos und damit auch keine Font-Lizenz.
Dein Ärger über das 6 Jahre unhonorierte Benutzen des Logos hat mit der Font-Lizenz eigentlich nichts zu tun. Du solltest prüfen, ob Du rechtlich gegen des unautorisierte Verwenden deiner Schöpfung vorgehen kannst.
BJ
Hallo Jürgen,
vielen Dank für die rasche Antwort. ;-)
Aber wenn das wirklich so sein sollte, dann könnte doch quasi jeder seinen Namen als Preview anzeigen lassen und einfach in Vektoren umwandeln.
Die Previews auf manchen Seiten kann man so weit in die Breite ziehen, dass es völlig ausreicht, um daraus saubere Vektoren zu generieren und es als Schriftmarke zu benutzen.
Das würde ja dann heissen, Free-Fonts für alle! Einfach den gewünschten Namen hinschrieben, die generierte Datei kopieren, oder ’nen Screenshot davon machen, und es einfach als .jpg benutzen. Wenn man dann z.B. anstatt den vollen Namen, nur jeweils einen Buchstaben eingibt, so hat man nochmal größere Buchstaben und das Vektorisieren ist ein Kinderspiel. Nur noch die Buchstaben nebeneinander setzen, und fertig. Wenn man für seine Website ’ne coole Schrift braucht, Namen als Vorschau anzeigen lassen, als .jpg abspeichern, und gut is?
Das kann nicht sein.
Er kann doch nicht eine Schriftart 6 Jahre benutzen, ohne dafür die Lizenz zu besitzen. Ganz egal, ob er nur seinen Namen in der jeweiligen Schrift nutzt, oder die komplette Schriftdatei hat für weitere Texte in seinem CD.
Mit den besten Grüßen,
BJ
Jürgen Siebert
Wer sich die Arbeit machen möchte, warum nicht? Man konnte auch früher schon – bc = before computer – Buchstaben aus Schriftmusterbüchern kopieren, vergrößern, nachzeichnen und zu etwas Neuem komponieren. Ist zwar kompliziert, aber kostenlos. Ich meine: wer seine eigene Arbeit mit einem Stundensatz von 10 € kalkuliert, darf auch mal 4 Stunden basteln. Der Font hätte vielleicht 30 € gekostet, und die Arbeit wäre in 5 Minuten erledigt. So what?!
Michael
Verstehe ich das alles richtig ?
Ich arbeite gerade an einem Logo und an einer Infografik für ein Unternehmen.
Bei mir ist Windows installiert und einige Design Programme (Alles käuflich erworben).
Windows und die Programme bringen ja Schriftarten mit.
Diese Schriftarten darf ich nun alle in meinen Grafiken, die ich erstelle nutzen? Ich würde dem Kunden von den fertigen Grafiken dann pdf-, Bild- und Vektordateien übergeben und vorher die Schrift in Pfade umwandeln.
Reicht das damit der Kunde diese Grafiken, das Logo etc. uneingeschränkt nutzen darf? (Drucken, Webseiten, TV etc.)
Oder muss der Kunde selbst diese Schriftart dann auch besitzen um meine Grafiken nutzen zu dürfen obwohl sie in Pfade umgewandelt sind?
Jürgen Siebert
Wenn du die Schriftzüge in Pfade umwandelst, braucht dein Kunden den Font nicht zu lizenzieren, denn er »benutzt« ihn ja nicht, sondern stattdessen statische Dateien.
Yen
Hallo,
habe eine Frage. Darf ich eine Schrift für eine Logogestaltung verändern, also das Erscheinungsbild bearbeiten? Genauer, darf ich nach der Umwandlung in eine Vektorgrafik an Details, wie die Kanten der Serifen oder die Übergänge der Elemente ran, etwas hinzufügen oder entfernen?
Vielen Dank im Voraus :)