Kundenfragen zu Font-Lizenzen

FontShop-Kunde Christian Otto hat uns heute mit Fragen zu Fontlizenzen bombar­diert, die ich gerne auf diesem Weg beant­worten möchte, weil es noch mehr Designer inter­es­sieren könnte.

Wieso muss man bei der Lizenzierung eine Firma angeben?
Weil die meisten Schriftenhäuser davon ausgehen, dass Fonts gewerb­lich genutzt werden. Daher gibt es das Feld Firma, in das Sie als Einzelperson zum Beispiel »Grafikdesign« hinein­schreiben können.

Was ist, wenn man Privatperson ist? Bekommt man keine Lizenz als Privatperson ohne Firma/Agentur?
Jeder Mensch mit Mac oder PC kann digi­ta­li­sierte Schriften lizen­zieren. Die Bezeichnung »Angebote nur für Industrie, Handel und Gewerbe« in den FontShop-Drucksachen oder auf der Webseite ist recht­lich vorge­schrieben, wenn sich die ange­bo­tenen Produkte an Geschäftskunden widmen und Preise ohne Mehrwertsteuer ange­geben sind (wie bei der »Metro«).

Was ist wenn man bei einer Agentur arbeitet und sich privat Schriften kauft? 
Falls es nicht ihre eigene Agentur ist und sie ange­stellt sind: Sie dürfen ihre privaten Schriften nicht auf den Computern der Agentur instal­lieren. Unabhängig davon dürfen Sie natür­lich zu Hause oder – mit einem eigenen Laptop – in/für die Agentur Dokumente mit den Schriften erstellen. Wie sie das Ihrem Finanzamt erklären, muss ich Ihnen überlassen.

Muss man dann die Lizenz bei einem Agenturwechsel (neue Firma) ändern lassen? Geht das überhaupt?
Lizenzen können umge­schrieben (Agentur ändert ihren Namen, wird aufge­löst, zwangs­ver­stei­gert, …) und erwei­tert werden (Nachlizenzierung bei der Installation auf zusätz­lich einge­rich­teten Arbeitsplätzen).

Auf www​.font​blog​.de findet man hierzu sehr wenige brauch­bare Informationen. Auch wenn man dort eine Schrift via Download erwirbt, hat man keine Einsicht über die Lizenz.
Doch, haben Sie. FontShop vertreibt die Schriften von über 60 Herstellern, die alle zu unter­schied­li­chen Lizenzbedingungen ange­boten werden. Um sie nicht mit einer Unmenge juris­ti­scher Paragraphen zu konfron­tieren, haben wir den kleinsten gemein­samen Teiler dieser Texte beim Betreten des Warenkorbes unter Schriftlizenzen zusam­men­ge­fasst. Die für die jeweils erwor­bene Schrift geltenden Lizenzbedingungen erhalten sie nach dem Einloggen in den Warenkorb und vor dem Bezahlvorgang.

Ein PDF, in dem das Recht auf die Schrift bestä­tigt wird (mit Namen etc.) findet man nicht. Muss man mit der Rechnung beweisen, dass man die Schrift tatsäch­lich erworben hat?
Genau so ist es: Ihre Rechnung ist der Nachweis für die Schriftlizenzen. Dort sind alle wich­tigen Angaben fest­ge­halten, die der Lizenzgeber erwartet, einschließ­lich Standort und Anzahl der Rechner, auf denen Sie die Schriften instal­lieren dürfen.


41 Kommentare

  1. Michel

    Jetzt wurden ja ab und zu mal kostenlos Fonts im Fontshop verteilt. Wie siehts denn da mit den Lizenzen aus? Was darf man mit den Schriften anstellen?

  2. Christian

    Super! Danke für die ausführ­li­chen Antworten! Damit wurde sicher nicht nur mir weitergeholfen.

  3. Jürgen

    @Michel: Die von Dir erwähnten kosten­losen Test-Fonts werden mit einem Lizenztext vertrieben, der ihre Benutzung beschreibt. Ist da etwas Unverständliches formuliert?

  4. Nils

    Wie sieht’s eigent­lich aus, wenn man Schriften im Auftrag lizen­ziert? Dann sind Rechnungsinhaber und Lizenznehmer ja zwei verschie­dene Personen. Wie läuft das hier?

  5. Michel

    Ups, ja. Ich werf nochmal einen Blick rein.

  6. thomas

    nils. verstehe ich nicht ganz. der kunde kann sie doch selber kaufen. in den meisten fällen sind die ja eh gewerb­lich unsere kunden. und schriften für omas 80ten musst du selber kaufen.

    aber eine tren­nung von rech­nung und lizenz macht keinen sinn, weil der kunde dann gar nichts von der schrift = ware hat.

    bitte korri­giert mich, wenn ich falsch liege. ;-)

  7. Daniel

    Und wenn ich mit der Schrift ein Logo mache, und dieses dann in Pfade umwandle und dem Auftraggeber zur Verfügung stelle, so muss er keine Lizenz erwerben, oder? Sondern nur ich als Entwerfer?

  8. Jürgen

    Das stimmt, Daniel.

  9. fab

    …was ist mit fonts welche man verwenden möchte für eine website (@font-face Regel)?

  10. sebastian

    Dieser Satz der Bedingungen: „Es muss auch sicher gestellt sein, dass die Schriften-Software weder ganz noch teil­weise aus solchen Dokumenten zu extra­hieren ist.“ stößt mir auf. Meines Wissens gibts es X(Windows)-Tools um das Passwort auszu­he­beln bzw. Teile zu extra­hieren. Es scheint mir also kaum möglich obiges zu bewerkstelligen.

  11. Jürgen

    @ sebas­tian: Missverständnis. Es will Dir niemand verbieten, Texte oder Grafiken aus PDFs zu extra­hieren, die meinet­wegen auch pass­wort­ge­schützt sein können. Unzulässig ist das heraus­ope­rierten von FONT-Daten. Wenn Du PDFs mit Acrobat erstellst, dann bist Du auf der sicheren Seite. Es gibt andere Verfahren, da werden Schriften (instal­lierbar) zu einem Dokument dazu­ge­packt. Dieses Prozess verstößt gegen die Lizenzbedingungen für Font-Software.

  12. sebastian

    Danke Jürgen. Reicht eine schrift­liche Bestätigung des Lizenznehmers zum Verschenken einer Schrift oder muss eine Lizenzumschreibung erfolgen?

  13. Jürgen

    Wie wird das bei Anwendungssoftware gehand­habt? Ich denke, mit dem Verkauf/Verschenken einer Software und dem dazu­ge­hö­rigen Papier (Rechnung, Eigentumsüberschreibung) sollte alles geklärt sein. Anschließend löscht der Alteigentümer den/die Font/s und der Neueigentümer kann sie installieren.

  14. Petra

    Das behan­deln die Schrifthersteller unter­schied­lich – ein Blick in das Enduser License Agreement schafft Klarheit (wenigs­tens in den meisten Fällen).

  15. Mo

    Auch, wenn die laufende Diskussion schon ein paar Tage her ist, will ich auch gerne noch eine Frage in die Runde werfen:

    Muss eine Agentur als Dienstleister für Firmen (Kunden) benö­tigte Schriften selbst kaufen? Weil die Agentur nutzt die Schrift ja imgrunde nicht, sonderm eigent­lich im engeren Sinne nur der Kunde.

  16. Jürgen

    Ich kenne eigent­lich nur den umge­kehrten Fall: Eine Agentur entwirft (und lizen­ziert dafür die Schriften), der Kunden benutzt die Drucksachen (wofür er weder Schriften, noch Schriftlizenzen braucht).
    Schildere mir doch bitte mal einen konkreten Fall nach Deinem Muster …

  17. Mo

    Danke für die rasche Antwort!

    Ich greife einfach nochmal das von dir genannte Muster auf:
    „Eine Agentur entwirft (und lizen­ziert dafür die Schriften), der Kunden benutzt die Drucksachen (wofür er weder Schriften, noch Schriftlizenzen braucht).“

    Wer bezahlt für die Schrift? Und falls es die Agentur macht, stellt sie die Kosten für den Erwerb der Schriftlizenzen dem Kunden in Rechnung?

  18. Jürgen

    Für die Schrift bezahlt immer der, der sie lizen­ziert, der damit arbeitet. Der Kunde/Auftraggeber arbeitet in dem von mir geschil­derten Beispiel nicht mit der Schrift (solche Fälle gibt es jedoch auch). Wenn sich die Agentur nach dem Job für immer von dieser Schrift verab­schieden möchte, kann sie die Lizenz an ihren Auftraggeber über­tragen und sich dann auch dafür bezahlen lassen (was in meinen Augen nicht sehr sinn­voll ist). Solche Fälle sind dann sinn­voll, wenn der Kunde in eigener Regie und mit internen Grafikern die Vorgaben einer Agentur weiter führt.
    Ob Du den Preis für eine Schrift an den Auftraggeber weiter gibst … warum nicht? Wenn sie eigens für diesen Kunden ausge­wählt und ange­schafft wurde, dann würde ich das auch so behan­deln wie Agentur-Fotos, ein Shooting oder andere Kosten.

  19. Lila

    Wenn ich als Gestalterin im Indesign Druckdaten mit dem Befehl ‚Verpacken‘ sammle und zu Archivierungszwecken an den Kunden abgebe, verstosse ich dann gegen die Lizenzbestimmungen?

  20. Jürgen

    Lila, ich habe das auf diese Art noch nicht gemacht. Werden die Schriften beigefügt?
    Wenn ja, und der Empfänger hat keine Nutzungslizenz für die beigefügten Schriften, dann ist das aus sichet der meisten Schriftenhäuser illegal.

  21. felix

    Darf ich mit einer GEKAUFTEN Schrift einen Schriftzug schreiben und dies als Logo verkaufen? Natürlich als vektor­grafik und auch leicht verän­dert (Dicke, kursiv, etc)! Oder gibt es bei Schriftbenutzung für profes­sio­nelle Logos eine Sonderregelung?
    Danke für schnelles Feedback, muss heut nacht abgeben!

  22. Jürgen

    Du darfst das … Keine Sonderregelung für Schriftbenutzung in Logos.

  23. Johanna

    Auch wenn mitt­ler­weile einige Jahre ins Land gegangen sind, so finde ich diesen Beitrag (und vor allem die Kommentare) als frisch geba­cken selb­ständig arbei­tende Gestalterin äußerst hilf­reich. Ich habe da noch eine Rückfrage:

    > Ob Du den Preis für eine Schrift an den Auftraggeber weiter gibst … warum nicht? 

    Jürgen, was ist denn hiermit eigent­lich gemeint? Den Kunden für die Schrift bezahlen zu lassen und die Lizenz nach getaner Arbeit an ihn weiter­zu­geben ja offen­sicht­lich nicht, denn das wurde im selben Kommentar als „nicht sinn­voll“ ange­merkt. Würde es bedeuten, den Kunden für die Schrift bezahlen zu lassen, obwohl ich sie behalte? Weil ich sie ja ausge­sucht und extra für seine Sachen ange­schafft und benutzt habe? Da ich mich bei diesem Thema noch etwas unsi­cher fühle, würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen :)

  24. Jürgen Siebert

    So in etwa war das gemeint. Der »Erwerb« einer Schrift bedeutet ja nicht, dass Du Eigentümerin wirst, sondern ein Nutzungsrecht für diese Schrift erwirbst. Wenn Du es primär für einen anste­henden Job erwirbst, spricht nichts dagegen, die Lizenzkosten (in voller Höhe oder 50 % oder irgendwie anders) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen … als durch­lau­fender Posten. Dabei ist es uner­heb­lich, ob Du die Schrift später noch mal nutzen kannst. Niemand weiß das zu diesem Zeitpunkt, … und warum soll man sich darüber den Kopf zerbrechen.

  25. Sina

    Hallo, die letzten Einträge sind schon etwas älter aber ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage: Ich und eine Freundin haben uns neben der Uni selbst­ständig gemacht und arbeiten im Team unter einem Namen aber mit getrennten Steuernummern (haben also kein Gewerbe oder ähnli­ches ange­meldet und schreiben dann eine Rechnung an den Kunden und an uns gegen­seitig Rechnungen – ich hoffe das ist eini­ger­maßen verständ­lich). Wenn wir jetzt für einen Auftrag eine Schriftlizenz erwerben, müssen wir dann beide die Lizenz erwerben oder können wir gemeinsam mit einer arbeiten?

  26. Oliver Adam

    arbeiten im Team unter einem Namen aber mit getrennten Steuernummern (haben also kein Gewerbe oder ähnli­ches ange­meldet und schreiben dann eine Rechnung an den Kunden und an uns gegen­seitig Rechnungen – ich hoffe das ist eini­ger­maßen verständlich)

    Ihr betreibt aber eine Gewerbe und seid, da »unter einem Namen«, faktisch eine Personengesellschaft namens GbR nach BGB. Ihr müsst also ein Gewerbe anmelden, wenn »der eine Name« bleiben soll – aber auch als »Einzelkämpfer«. Die eigene Steuernummer bleibt in jedem Fall bestehen, da sie sich nur auf die Einkommensteuer bezieht. Die GbR ihrer­seits bekommt eine eigene Steuernummer. Die GbR zahlt keine Steuern bis zu einem Jahresumsatz von, ich glaube, 24.500 Euro. Auf jeden Fall empfehle ich Euch, da mir Eure Konstruktion sehr wackelig erscheint, den Rat eines Steuerberaters. Das zahlt sich immer aus.

    So oder so: Da Ihr faktisch eine GbR seid, bezahlt ihr die Lizenz auch nur einmal.

  27. Jürgen Siebert

    Vielen, vielen Dank, Oliver. Ich hätte das nie so kompe­tent beant­worten können.

  28. Sina

    Vielen Dank für die Info. Wir haben zwar schon ein biss­chen Beratung von der AGD bekommen, werden uns da jetzt aber nochmal inten­siver mit ausein­an­der­setzen. Auf jeden­fall wissen wir jetzt, dass es doch nötig ist eine GbR oder BGB anzumelden.

  29. Oliver Adam

    Auf jeden­fall wissen wir jetzt, dass es doch nötig ist eine GbR oder BGB anzumelden.

    Eine weiter­ge­hende Beratung ist sehr sinn­voll. Eine GbR ist eine »Gesellschaft bürger­li­chen Rechts«, also eine Personengesellschaft. Googelt mal nach »Gründung einer GbR« – bei den IHK, den Industrie- und Handelskammern, findet Ihr immer guten Rat. Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Eine GbR im Sinne des BGB ist eine Personengesellschaft, die auto­ma­tisch zustande kommt, wenn Ihr gemeinsam auftretet. Es gelten dann die Rechte, die im BGB nieder­ge­legt sind.

  30. Oliver Adam

    @Jürgen: Danke für das Kompliment :-). Ich gebe es gerne für Deine tägli­chen, kompe­tenten Beiträge zurück :-) .

  31. Neubauer Christian

    Hallo, der Beitrag ist sehr inter­es­sant… Ich hätte dazu aber auch noch eine andere Frage, die leider in keiner bisher gestellten Fragen zum Tragen gekommen ist.

    Mich würde nämlich folgendes interessieren:

    Ich bin Fotograf und möchte für meine Kunden, aber auch für Bildagenturen Texte, Textpassagen, Logos und Motive mit Gegenständen, die eine Überschrift tragen ablichten und an die Bilder verkaufen. Die Schriften, die ich verwende waren bei der Software, die ich verwende beim Kauf dabei.

    Darf ich das machen oder muss ich da gene­rell eine spezi­elle Lizenz kaufen oder vom Lizenzbesitzer eine für solche Zwecke spezi­elle Erlaubnis einholen?

    Danke…

  32. Jürgen Siebert

    Na klar, darfst Du das machen … dafür werden ja Schriften gemacht.

  33. Peter Schulz

    Hallo,
    wie sieht das eigent­lich aus, wenn man auf einer Website (als Web-Programmierer) eine Schrift verwendet, um dyna­misch Grafiken zu gene­rieren (also auf dem Sever), beispiels­weise für Menüs usw. ? Reicht da eine „normale“ Lizenz der Schrift aus?
    Danke.

  34. Jürgen Siebert

    Ich kann Dir die Frage so nicht beant­worten, Peter, weil sie nicht präzise genug gestellt ist. Welche Schrift möch­test Du dafür verwenden:
    A eine Systemschrift (Arial, Verdana, Georgia …)
    B einen Webfont, der an die Besucher der Webseite gelie­fert wird
    C von welchem Hersteller?

  35. BJ

    Hallo
    Jürgen,

    vielen Dank für die vielen Infos. Eine wich­tige Frage hätte ich aber,
    die noch nicht bespro­chen wurde.

    Wenn man z.B. an einem Logo sitzt, und sich zig Schriftarten ausgesucht
    hat, von denen man Screenshots macht und diese mitein­ander vergleicht.
    Quasi als Samples um zu sehen, welche Schriftart am besten zum Logo
    passt. 

    Der Kunde ist mit der Bildmarke zufrieden, die Schrift will er aber in
    etli­chen Formen sehen. So ähnlich wie bei Stockfotos, wenn man sich ein
    „Layoutbild“ herun­ter­lädt mit Wasserzeichen, ohne es direkt zu kaufen.

    Der Kunde entscheidet sich dann für eine Schirftart, springt aber im
    letzten Moment ab, da er das Logo nicht bezahlen kann/will.

    Ärgerlich für mich, aber kann man nach­voll­ziehen. Die Sache scheint
    gegessen zu sein. Das Projekt landet in den Archiven, und die Schrift
    wird nicht gekauft, da man es selber nicht gebrau­chen kann. (Bold)

    Jahre später aber, entdecke ich, dass der Kunde das Logo, obwohl er es
    nicht bezahlt hat, fast 6 Jahre in Gebrauch hatte und es immer noch
    nutzt. Er hat weder für das Logo gezahlt, noch besitzt er die Lizenz der
    Schrift.

    Was kann man da machen? Es ist ja nicht nur Diebstahl geistigen
    Eigentums, sondern er nutzt auch noch eine Schriftart, die ich im
    Fontshop gekauft hätte, wenn er nicht abge­sprungen wäre. Und da ist ja
    auch noch Linotype, quasi der Besitzer der Schrift.

    Kann ich ihn verklagen und die Sache an Linotype weiter­rei­chen, oder was
    rätst du mir, lieber Jürgen?

    Ich bin auf der einen Seite ziem­lich sauer, aber auch enttäuscht, da ich
    niemals gedacht hätte, dass Kunden so dreist sein können.

    Ich freue mich auf deine Antwort.

    Mit den besten Grüßen,

    BJ

  36. Jürgen Siebert

    Hallo BJ,
    du soll­test zur Bewertung dieses Falles zunächst mal die 2 invol­vierten Lizenzen trennen: die Schriftlizenz und die Lizenz für das Benutzen Deiner Arbeit (Logo).

    Wenn der Kunde ein Logo nutzt, das auf einer Schrift basiert, die Logo-Datei jedoch den zugrun­de­lie­gende Font nicht enthält (das ist z. B. bei den Formaten .gif, .jpg nicht der Fall, bei .eps und .pdf kann es auch ohne einge­bettet Schriftdaten funk­tio­nieren) braucht der Kunden keinen Font zur Benutzung des Logos und damit auch keine Font-Lizenz.

    Dein Ärger über das 6 Jahre unho­no­rierte Benutzen des Logos hat mit der Font-Lizenz eigent­lich nichts zu tun. Du soll­test prüfen, ob Du recht­lich gegen des unau­to­ri­sierte Verwenden deiner Schöpfung vorgehen kannst.

  37. BJ

    Hallo Jürgen,

    vielen Dank für die rasche Antwort. ;-)

    Aber wenn das wirk­lich so sein sollte, dann könnte doch quasi jeder seinen Namen als Preview anzeigen lassen und einfach in Vektoren umwandeln. 

    Die Previews auf manchen Seiten kann man so weit in die Breite ziehen, dass es völlig ausreicht, um daraus saubere Vektoren zu gene­rieren und es als Schriftmarke zu benutzen.

    Das würde ja dann heissen, Free-Fonts für alle! Einfach den gewünschten Namen hinschrieben, die gene­rierte Datei kopieren, oder ’nen Screenshot davon machen, und es einfach als .jpg benutzen. Wenn man dann z.B. anstatt den vollen Namen, nur jeweils einen Buchstaben eingibt, so hat man nochmal größere Buchstaben und das Vektorisieren ist ein Kinderspiel. Nur noch die Buchstaben neben­ein­ander setzen, und fertig. Wenn man für seine Website ’ne coole Schrift braucht, Namen als Vorschau anzeigen lassen, als .jpg abspei­chern, und gut is?

    Das kann nicht sein.

    Er kann doch nicht eine Schriftart 6 Jahre benutzen, ohne dafür die Lizenz zu besitzen. Ganz egal, ob er nur seinen Namen in der jewei­ligen Schrift nutzt, oder die komplette Schriftdatei hat für weitere Texte in seinem CD.

    Mit den besten Grüßen,
    BJ

  38. Jürgen Siebert

    Wer sich die Arbeit machen möchte, warum nicht? Man konnte auch früher schon – bc = before computer – Buchstaben aus Schriftmusterbüchern kopieren, vergrö­ßern, nach­zeichnen und zu etwas Neuem kompo­nieren. Ist zwar kompli­ziert, aber kostenlos. Ich meine: wer seine eigene Arbeit mit einem Stundensatz von 10 € kalku­liert, darf auch mal 4 Stunden basteln. Der Font hätte viel­leicht 30 € gekostet, und die Arbeit wäre in 5 Minuten erle­digt. So what?!

  39. Michael

    Verstehe ich das alles richtig ?

    Ich arbeite gerade an einem Logo und an einer Infografik für ein Unternehmen.
    Bei mir ist Windows instal­liert und einige Design Programme (Alles käuf­lich erworben).
    Windows und die Programme bringen ja Schriftarten mit.

    Diese Schriftarten darf ich nun alle in meinen Grafiken, die ich erstelle nutzen? Ich würde dem Kunden von den fertigen Grafiken dann pdf-, Bild- und Vektordateien über­geben und vorher die Schrift in Pfade umwandeln.
    Reicht das damit der Kunde diese Grafiken, das Logo etc. unein­ge­schränkt nutzen darf? (Drucken, Webseiten, TV etc.)
    Oder muss der Kunde selbst diese Schriftart dann auch besitzen um meine Grafiken nutzen zu dürfen obwohl sie in Pfade umge­wan­delt sind?

    • Jürgen Siebert

      Wenn du die Schriftzüge in Pfade umwan­delst, braucht dein Kunden den Font nicht zu lizen­zieren, denn er »benutzt« ihn ja nicht, sondern statt­dessen stati­sche Dateien.

  40. Yen

    Hallo,
    habe eine Frage. Darf ich eine Schrift für eine Logogestaltung verän­dern, also das Erscheinungsbild bear­beiten? Genauer, darf ich nach der Umwandlung in eine Vektorgrafik an Details, wie die Kanten der Serifen oder die Übergänge der Elemente ran, etwas hinzu­fügen oder entfernen?
    Vielen Dank im Voraus :)

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