Diebe, die diesen Artikel geklaut haben, klauten auch …
Mittwoch früh: Unser Lagerleiter konfrontiert mich mit über 100 verschwundenen Exemplaren eines 100-Euro-Fachbuchs. Ich raunze, er solle sein Lager in Ordnung halten und die Augen offen. Aber suchen hilft nicht, der Dieb hat sogar ordentlich eine Palette umgeparkt, eine aus dem Weg geräumt und ein paar einzelne Bücher umgestapelt
Ich weiß um die Lust und Last, Bücher an den Mann und an die Frau zu bringen und denke laut: ›Wer Detailtypo klaut, klaut auch Lesetypo …‹ Der Lagerist zählt: Hier fehlen 150 Stück. Nun kenne ich meine Hitliste … Nach einer Stunde gebe ich schon Schätzwerte zu den Stückzahlen ab, gegen Mittag erstatten wir Anzeige: Über 1000 verschwundene Bücher im Wert von über 75.000,– Euro.
Was macht jemand, der auf drei Paletten Büchern hockt? Solche Mengen verkauft man nicht en passant. Bei Amazon finden wir einen Shop, nur Schmidt-Titel, alle ›neu‹, alle ca. 20 % billiger. Die Bewertungen des Verkäufers laufen schon einige Zeit – plötzlich erscheinen die ›Inventurdifferenzen‹ in einem anderen Licht …
Die Kripo arbeitet auf Hochtouren und mustergültig. Nach wenigen Tagen wird der Dieb überführt, ein Teil der Ware wird eine Woche später sichergestellt. Zusammen mit einigen ›Inventurdifferenzen‹.
Hinter uns liegt eine schlaflose Woche, die auch anders hätte enden können. Ein solcher Deal kann das Ende sein. Ein kleiner Verlag, von Idealisten geführt, die höchste Qualität sauber kalkulieren und deren Handeln weniger auf Gewinn als auf die Schönheit der Bücher zielt, hat keine großen Reserven. Zumal die Aktion ja doppelt trifft, denn wer die vermeintlichen Schnäppchen bestellt, kauft ja nicht mehr im Handel oder beim Verlag …
Glück im Unglück also, aber auch Anlass zu Fragen:
Müssen wir als Branche – aber auch Amazon im Speziellen – die Ladenpreisbindung besser, intensiver und konsequenter kommunizieren? Damit sich beispielsweise die 360 Kunden unseres Diebes bewusst werden, dass neue Bücher zu günstigeren Preisen vielleicht Hehlerware sind, an denen sie gar kein Eigentum erwerben können?
Hinter wie vielen Preisbindungsverstößen steht daneben noch ein Diebstahl, der bis dato als Inventurdifferenz toleriert wurde?
Wie viele Presseexemplare verstecken sich in der schönen Rubrik ›neu & gebraucht‹?
Was macht man als Verlag mit Kunden eines Diebes, die leichtgläubig bestellt haben – deren Kreditkarten belastet sind, die aber nun ihre Ware nie bekommen? Oder noch schlimmer: Mit denen, die gegen vermeintlich billiges Geld Bücher ›getauscht‹ haben, die ihnen juristisch nicht gehören …
Wo virtuelle Marktplätze für Schnäppchen wie Pilze aus dem Boden schießen, wird es zunehmend leichter, Diebesgut zu verkaufen. Umso heftiger müssen wir uns die Frage stellen, ob wir Verlage uns mit einkalkuliertem MA und dem derzeitigen aktiven Ausloten der preisbindungsrechtlichen Grenzen wirklich einen Gefallen tun. Wir können von unseren Käufern nur so viel Preis-Gefühl erwarten, wie wir ihnen ›anerziehen‹ …
Wir hatten das Glück einer äußerst engagierten Polizeidienststelle, der Kooperation von Yahoo und Unterstützung von allen Seiten. Und wir haben gelernt, dass sich ›Konkurrenzbeobachtung‹ heute nicht mehr auf Verlage mit ähnlichem Programm beschränkt, sondern andere Anbieter derselben Bücher durchaus mit einschließt.
Karin und Bertram Schmidt-Friderichs, Mainz, 29. Januar 2007